In Hamburg haben bis Anfang Dezember 2024 mehr als 200 Menschen freiwillig ihren Führerschein abgegeben. Dies stellt einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr dar, als insgesamt 335 Verzichte verzeichnet wurden. Der Anteil an Senioren unter den Verzichtenden lag im Jahr 2023 bei etwa einem Drittel. Im Jahr 2022 gaben lediglich 151 Personen in Hamburg ihren Führerschein ab.
Einige derjenigen, die auf ihren Führerschein verzichten, tun dies, um einer Entziehung zuvorzukommen. Die freiwillige Abgabe des Führerscheins ist kostenfrei, während eine Entziehung mit Kosten verbunden ist. Konkrete Daten zu Alter und Geschlecht der Verzichtenden sind der Behörde nicht bekannt.
Gründe für den Führerscheinverzicht
Wie netz-50plus.de berichtete, geben insbesondere Senioren ihren Führerschein aus verschiedenen Gründen ab. Zu den häufig genannten Ursachen gehören:
- Nachlassende Sehkraft
- Mangelnde Konzentrationsfähigkeit
- Verzögertes Reagieren in bestimmten Situationen
- Schwierigkeiten beim Sehen bei Dunkelheit oder Dämmerung
- Hörprobleme
- Suchterkrankungen (z. B. Alkohol, Drogen)
- Starke Sehschwäche oder Erblindung
- Erkrankungen mit plötzlichen Ausfällen am Steuer (z. B. Herzprobleme, motorische Einschränkungen, Epilepsie)
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Führerschein abzugeben, jedoch wird in diesem Zusammenhang verantwortungsvolles Handeln betont. Für Personen, die lange nicht gefahren sind, können Auffrischungskurse helfen, sich wieder sicher im Straßenverkehr zu fühlen. Auch an Angeboten für Auffrischungskurse, wie Verkehrskundekursen oder Intensivtrainings von Fahrschulen, besteht Interesse.
Die Abgabe des Führerscheins erfolgt formlos bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle und kann auch per Post mit einer schriftlichen Erklärung geschehen. Wer freiwillig auf seinen Führerschein verzichtet, kann diesen später erneut beantragen, muss jedoch eine neue Fahrprüfung ablegen. Bisherige Punkte im Verkehrszentralregister bleiben erhalten. Bei einer Entziehung durch eine Behörde müssen spezifische Fristen eingehalten werden, bevor eine Wiederbeantragung möglich ist.
Bis zum 19. Januar 2025 sind Millionen Deutsche verpflichtet, ihren Führerschein umzut tauschen, insbesondere die Jahrgänge ab 1971.