
Gehörlose aus Hamburg fordern Entschädigung für erlittenes Unrecht. Diese Forderung wurde von 150 Anwesenden bei einer öffentlichen Anhörung vor dem Sozialausschuss der Bürgerschaft bekräftigt. Bis in die 90er Jahre wurden in Hamburg Gebärden im Unterricht verboten. Das Ziel war es, Kinder zur Lautsprache zu bringen, meist jedoch ohne Erfolg. Viele Gehörlose im fortgeschrittenen Alter leiden unter diesen Methoden, da sie heute oft nicht ausreichend gebärden können. Der Gehörlosenverband Hamburg hat sich zu den weitreichenden Auswirkungen dieser Unterrichtsmethoden geäußert.
Hintergrundinformationen zur Gehörlosigkeit
Zusätzlich wird in einer anderen Quelle auf wichtige Unterscheidungen im Bereich der Hörschädigungen hingewiesen. Gehörlose werden in zwei Gruppen unterteilt: prälingual gehörlos, also Kinder, die ohne oder mit rudimentärem Hörvermögen geboren wurden oder ihr Hörvermögen vor oder im Frühstadium der Spracherlernung verloren haben, und postlingual gehörlos, also Kinder, die ihr Hörvermögen nach der Spracherlernung verloren haben. Diese Unterscheidung ist wichtig für die Förderung, da die Voraussetzungen für die Sprachanbahnung unterschiedlich sind. Der Begriff „taubstumm“ wird häufig verwendet, jedoch muss ein Gehörloser nicht stumm sein, wenn er entsprechende Förderung erhält.
Die Abgrenzung von Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit erfolgt durch messbare Größen, insbesondere durch Audiometrie. Das Audiogramm zeigt den Hörverlust in Dezibel (dB) in Abhängigkeit von der Tonhöhe in Hertz (Hz). Die Klassifikation der Schwerhörigkeit variiert von leichtgradig bis hin zu taub. Wichtige Informationen zu den verschiedenen Graden und Ursachen von Gehörlosigkeit bieten eine umfassende Sicht auf diese Thematik.