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Hamburg: Neue Grundsteuer sorgt für Unruhe bei 40.000 Eigentümern!

In Hamburg ist seit Jahresbeginn ein neues Grundsteuermodell in Kraft. Laut einem Bericht von NDR wurden fast alle neuen Grundsteuerbescheide verschickt, jedoch sind rund 40.000 Berechnungen aufgrund von Einsprüchen von Grundeigentümern noch offen. Dies führt zu Verärgerung bei einigen Immobilienbesitzern, da beispielsweise ein Eigentümer in Bramfeld nun viermal so viel für seine Doppelhaushälfte zahlen muss. Ein anderer Eigentümer sieht sich mit einer Verdopplung der Grundsteuer für sein Einfamilienhaus am südlichen Stadtrand konfrontiert.

Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) weist darauf hin, dass es auch viele Fälle gibt, in denen die Grundsteuer gesenkt wurde, insbesondere bei Wohnungsneubauten. Größere Steigerungen bei den Grundsteuerbescheiden könnten auf Missverständnisse in den Grundsteuererklärungen zurückzuführen sein, beispielsweise fehlerhafte Angaben zur Wohnfläche. Sollte es zu Fehlern kommen, sollten diese beim Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz gemeldet werden. Die erste Zahlung der neuen Grundsteuer steht Ende April an.

Details zur Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bundesweite Besteuerung für verfassungswidrig erklärte. In Deutschland wurde daraufhin ein neues Modell beschlossen, wobei Hamburg ein eigenes Konzept verfolgt, das besser auf die Metropole und ihre Bürger abgestimmt ist. Wie hamburg.de berichtet, kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden und umfasst verschiedene Kategorien: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz, Grundsteuer B für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke und unbebaute Grundstücke sowie Grundsteuer C für bestimmte unbebaute, baureife Grundstücke.

Das Ziel der Hamburger Grundsteuerreform ist es, Anstiege der Steuerbelastung durch steigende Grundstückspreise zu vermeiden. Hamburg hat ein wertunabhängiges Wohnlagemodell gewählt, das weniger Verwaltungsaufwand erfordert. Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt ab 1. Januar 2025 in drei Stufen: Zuerst werden die Grundsteuerwerte basierend auf Fläche und Äquivalenzzahlen ermittelt, dann erfolgt die Berechnung des Grundsteuermessbetrags unter Berücksichtigung von Ermäßigungen und schließlich die Anwendung des Hebesatzes. Eine Übersicht zeigt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 975% liegt.

Die Stadt hat zudem zugesichert, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer durch diese Neuberechnung nicht steigen sollen. Besonders betroffene Grundstücke wie geförderte Wohnungen und denkmalgeschützte Objekte können von Ermäßigungen profitieren. Flächen mit weniger als 20 Euro Grundsteuer sollen künftig steuerfrei sein, um die Verwaltung zu entlasten.

Um die Bevölkerung über die Neuerungen zu informieren, plant die Finanzbehörde eine Info-Tour durch die Bezirke. Die Grundsteuerreform soll nicht nur eine gerechtere Besteuerung ermöglichen, sondern auch Verwaltungs- und Personalaufwand minimieren.

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