Hamburg

Rekord-Einbürgerungen in Hamburg: Ein neues Zeitalter für Staatsbürgerschaft!

In Hamburg wurde im Jahr 2024 ein Rekord bei den Einbürgerungen verzeichnet. Bis Anfang Dezember erhielten 8.957 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies stellt einen Anstieg von knapp 19 Prozent im Vergleich zum gesamten Jahr 2023 dar.

Ein bemerkenswerter Trend ist die Entscheidung der Mehrheit der neuen Staatsbürger für eine doppelte Staatsbürgerschaft. 8.608 Personen entschieden sich dafür, während im Vorjahr 5.832 Personen diesen Schritt wagten. Die meisten Einbürgerungen kamen von Menschen aus Syrien, mit 1.735 Einbürgerungen, gefolgt von Afghanistan mit 1.076 und dem Iran mit 710. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete Syrien einen Rückgang von 11,3 Prozent, während Afghanistan eine Steigerung von 12,0 Prozent erlebte.

Neuerungen im Einbürgerungsverfahren

Ebenfalls bis Anfang Dezember wurden 18.667 Neuanträge zur Einbürgerung registriert, was einem Anstieg um 5.932 Anträge (46,6 %) im Vergleich zum Gesamtjahr 2023 entspricht. Um diesen Anstieg zu bewältigen, hat das Amt für Migration in Hamburg mehr Personal eingestellt und die Verfahren digitalisiert. Einbürgerungsanträge können nun online eingereicht werden, und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags beträgt etwa 13 Monate.

Ein zentraler Punkt der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 19. Januar 2024 vom Bundestag beschlossen und am 2. Februar 2024 vom Bundesrat gebilligt wurde, ist die Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Reform ermöglicht eine Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt, wobei in Einzelfällen eine Verkürzung auf drei Jahre möglich ist, sofern besondere Integrationsleistungen nachgewiesen werden.

Zu diesen besonderen Integrationsleistungen gehören unter anderem die Teilnahme an Integrationskursen, der Nachweis von Sprachkenntnissen und gute schulische oder berufliche Leistungen. Zudem erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren legal in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.

Die Reform ermöglicht zudem, dass Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen behalten können. Auch Deutsche, die eine weitere Staatsangehörigkeit anstreben, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ohne aufwendige Verfahren durchlaufen zu müssen. Die Vorgaben des Bundestags zum Bekenntnis zur historischen Verantwortung und zur Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurden ebenfalls klar definiert.

Für alle weiteren Informationen zu den Einbürgerungen in Hamburg verweisen wir auf den Artikel von NDR sowie die Details über die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die auf Forum Verlag zu finden sind.

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