Hamburg

Silvester-Countdown: So zündet ihr legales Feuerwerk sicher!

Am 31. Dezember 2024 gelten in Hamburg strenge Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 mit Knallwirkung, wie Böller, dürfen im Stadtgebiet lediglich zwischen Silvester um 18 Uhr und Neujahr um 1 Uhr abgebrannt werden. Leuchtraketen dieser Kategorie dürfen zwar ebenfalls am Silvestertag und Neujahr gezündet werden, allerdings ist ein Abstand von mindestens 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen einzuhalten.

Die Kategorie F2 umfasst klassisches Silvesterfeuerwerk, welches ausschließlich im Freien verwendet werden darf. Der Verkauf und die Benutzung sind nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Die verantwortlichen Stellen haben jedoch klare Regeln aufgestellt, die zu beachten sind. So muss beispielsweise ein Mindestabstand von 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden für Raketen sowie von 50 Metern für andere Feuerwerkskörper gewährleistet sein. Zudem ist das Abbrennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen verboten.

Rechtsvorschriften und Sicherheitshinweise

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nicht nur an Erwachsene gerichtet; Personen unter 18 Jahren ist es untersagt, am 31. Dezember und 1. Januar diese Feuerwerkskörper zu verwenden. Auch das Zugänglichmachen dieser Böller an Minderjährige ist verboten. In Notsituationen ist das Abbrennen von Notsignalen und das Verschießen von Leucht- und Signalmunition aus Schreckschuss-, Signal- oder Reizstoffwaffen zulässig, während die „Silvesterknallerei“ ebenfalls verboten ist.

Verstöße gegen die geltenden Regeln erfordern Konsequenzen und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Bei durch Fahrlässigkeit verursachten Bränden haftet der Verursacher für den gesamten entstandenen Schaden und kann wegen fahrlässiger Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Hinblick auf die Verkaufsmodalitäten zeigt, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 nur in Verkaufsräumen und nicht an Kioskfenstern oder in Passagen erhältlich sind.

Wie in Ruhr Nachrichten erläutert, werden Feuerwerkskörper in Deutschland in zwei Kategorien geprüft: Kategorie F1 und F2. Während sich F1 auf Tischfeuerwerk und ähnliches bezieht, umfasst F2 die Raketen und Böller, die nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Zudem wird auf die rechtlichen Konsequenzen bei dem illegalen Umgang mit Feuerwerk hingewiesen, die Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren nach dem Sprengstoffgesetz nach sich ziehen können.

Bei der Verwendung von Feuerwerk sind Sicherheitshinweise von höchster Bedeutung. Vor dem Abbrennen sollten alle Sicherheitshinweise sorgfältig gelesen werden. Nach dem Zünden ist es ratsam, sich schnell vom Platz zu entfernen, und Raketen sollten auf stabilen „Abschussrampen“ gezündet werden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass keine Raketen oder Fontänen unter Bäumen oder Laternen gezündet werden und dass Blindgänger nicht erneut gezündet, sondern stattdessen mit Wasser übergossen werden.

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