
Nach der Gründung des Landesverbands des Hamburger Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kurz vor Weihnachten, ist Unruhe in der Partei aufgekommen. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, plant die BSW eine Wiederholung der Vorstandswahlen, berichtete der NDR. Es wurden Bedenken geäußert, da die Gründungsversammlung nicht von einem Hamburger Parteimitglied geleitet wurde, sondern von einem Politker aus Nordrhein-Westfalen. Dies wird von parteiinternen Kritikern als Verstoß gegen die Partei-Satzung angesehen.
Des Weiteren gibt es mögliche Formfehler: Die Kandidaten für die Bürgerschaftswahl teilten nicht mit, in welchem Stadtteil sie wohnen und in welchem Beruf sie tätig sind. Diese Unsicherheiten wecken Gerüchte über die Rechtmäßigkeit der Gründung des Hamburger Landesverbands und könnten Auswirkungen auf die Bürgerschaftswahl im März haben. Die BSW weist jedoch diese Gerüchte zurück. Der Landeswahlleiter wird sich mit den aufgeworfenen Fragen befassen.
Spitzenkandidatur und Wahlzulassung
Jochen Brack wurde als Spitzenkandidat des BSW für die Bürgerschaftswahl gewählt, die am 2. März 2025 stattfinden soll. Die Bürgerschaftswahl in Hamburg wird von 16 Parteien und Listen begleitet, darunter auch das BSW. Dies wurde vom Landeswahlausschuss beschlossen, wie die taz berichtete.
Die Piratenpartei wurde nicht zur Wahl zugelassen, da ihr die erforderlichen Unterschriften fehlen. Der Landeswahlleiter Oliver Rudolf erklärte, dass die Prüfung der Kandidaturen formell erfolgt sei. Beschwerden über die „Aufstellungsversammlung“ des BSW am 21. Dezember wurden geäußert. Während anfänglicher Hausverbote für zwei Kandidaten erhielten diese später doch das Rederecht. Laut Rudolf handelte es sich um eine parteiinterne Veranstaltung, bei der keine Parteimitglieder an der Teilnahme gehindert worden seien.
Obwohl einige Zweifel an der Satzung des BSW geäußert wurden, stuften die Verantwortlichen diese als unbeachtlich ein, da der BSW-Bundesvorstand den Landesverband vom 15. Dezember nicht anerkennt. Rudolf wies darauf hin, dass das Wahlamt keine Ermittlungsbehörde sei und dass der Wahlvorschlag des BSW den gesetzlichen Anforderungen genüge. Das Risiko einer späteren Wahl-Anfechtung sei nicht erhöht.
Ein BSW-Mitglied und Kritiker, Dejan Lazic, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken an der Satzung und plant, beim Bundesparteitag am 12. Januar Stimmen gegen den Kurs des BSW zu sammeln sowie nach der Versammlung über seine weitere Mitgliedschaft zu entscheiden.