Hameln-Pyrmont

Wasserentnahme in Bad Pyrmont: Einwendungen bis Ende April möglich!

Am 10. März 2025 beantragte die Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH & Co. OHG eine wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen NS IIa in Oesdorf, Flur 9, Flurstück 60/1. Der Antrag sieht eine maximale Entnahme von 4 m³/h, 96 m³/d und 25.000 m³/a vor. Die entnommenen Wassermengen sind für die Abfüllung von amtlich anerkannten Mineralwässern sowie Süßgetränken auf Mineralwasserbasis vorgesehen.

Aktuell erlischt das bestehende Wasserrecht am 31. Dezember 2025, wobei die Gesamtentnahmemenge derzeit bei 54.000 m³/a liegt. Eine Vorprüfung gemäß § 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Antragsunterlagen liegen vom 10. März 2025 bis zum 9. April 2025 bei der Stadt Bad Pyrmont zur Einsichtnahme aus, wobei die Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und freitags von 14.00 bis 16.30 Uhr sind. Interessierte Bürger können die Unterlagen barrierefrei einsehen.

Einwendungsfrist und weitere Informationen

Die Bekanntmachung wird auf der Internetseite des Landkreises Hameln-Pyrmont veröffentlicht. Einwendungen gegen den Antrag sind bis spätestens 24. April 2025 möglich, sie müssen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Pyrmont oder dem Landkreis Hameln-Pyrmont erfolgen. Dabei ist auf eine vollständige Anschrift und eine Begründung zu achten. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, es bestehen nachweisbare Gründe für die Versäumnis der Frist. Ein Erörterungstermin nach Ablauf der Einwendungsfrist wird ortsüblich bekannt gemacht und findet nicht öffentlich statt. Es fallen keine erstattbaren Kosten für die Einsichtnahme in die Planunterlagen an.

Im Rahmen der wasserrechtlichen Regelungen ist es zudem zu beachten, dass die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU seit 2000 für den Gewässerschutz zuständig ist. Ihr Ziel ist der Schutz, die Verbesserung und die Sanierung von Oberflächengewässern und Grundwasser bis spätestens 2027. Der gute mengenmäßige Zustand von Grundwasserkörpern ist dabei ein zentrales Kriterium, welches sicherstellen soll, dass die langfristige mittlere jährliche Grundwasserentnahme das nutzbare Grundwasserdargebot nicht übersteigt, wie das Umweltbundesamt berichtete. Derzeit erreichen 96 % der Grundwasserkörper in Deutschland den guten mengenmäßigen Zustand.

Ort des Geschehens

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Oesdorf, Bad Pyrmont
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Bad Pyrmont, Deutschland
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stadt-badpyrmont.de
Weitere Infos
umweltbundesamt.de