Harburg

Hamburger Polizist wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt

Ein Hamburger Polizeibeamter wurde am 3. Februar 2025 vom Amtsgericht Harburg wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit erhielt der Angeklagte eine Möglichkeit, die Strafe nicht antreten zu müssen, sofern er sich während der Bewährungszeit nicht erneut strafbar macht.

Hintergrund des Urteils ist ein Vorfall, der sich am 14. Mai 2024 im Polizeikommissariat 47 ereignete. Der geschädigte Mann, der aufgrund von Widerstand gegen seine Festnahme gefesselt war, wurde von drei Polizeibeamten, darunter auch der Angeklagte, in einen Raum getragen. Dort soll der Angeklagte den Kopf des gefesselten Mannes absichtlich gegen einen Türrahmen gestoßen haben. Im weiteren Verlauf trat der Beamte dem gefesselten Geschädigten zweimal mit der Schuhspitze gegen die Stirn, was zu Schmerzen beim Geschädigten führte.

Richterliches Lob für mutigen Kollegen

Der Vorsitzende Richter äußerte besorgniserregende Bedenken über das Verhalten des Angeklagten und lobte zudem einen Kollegen, der das Fehlverhalten zur Anzeige gebracht hatte. Laut der Anklage der Staatsanwaltschaft war der Geschädigte in beiden Situationen schmerzhaften Einwirkungen ausgesetzt. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass Berufung eingelegt werden kann.

Dieser Vorfall reiht sich in eine Vielzahl von Berichten über Polizeigewalt und Missbrauch im Polizeidienst ein. Die Diskussion über solche Vorfälle wird in der Gesellschaft intensiv geführt, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, Fehlverhalten von Polizeibeamten konsequent zu ahnden. Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden sich in einem Bericht der MOPO und auf Recht und Politik.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Körperverletzung
In welcher Region?
Polizeikommissariat 47
Genauer Ort bekannt?
Harburg, Deutschland
Gab es Verletzte?
1 verletzte Person
Beste Referenz
rechtundpolitik.com
Weitere Infos
mopo.de