Harburg

Neues Kinderschutzkonzept: Mehr Sicherheit für Jugendliche im Landkreis Harburg!

Im Landkreis Harburg hat Anja Quast ihre neue Position als Kreisjugendpflegerin übernommen. Ihre Hauptaufgabe liegt im Schutz von Kindern und Jugendlichen während der pädagogischen Arbeit. Im Rahmen ihrer Tätigkeit entwickelt sie eine Orientierungshilfe zur Erstellung von Schutzkonzepten, die Vereinen und Verbänden helfen soll, effektive Maßnahmen zum Schutz junger Menschen zu erarbeiten.

Diese Schutzkonzepte sind als präventive Instrumente gedacht, um Orte wie Jugendzentren und Vereine vor Gewalt zu schützen. Die Orientierungshilfe, die digital verfügbar ist, bietet wertvolle Expertise zur Erarbeitung und Anpassung dieser Schutzkonzepte. Zu den Bestandteilen eines solchen Konzepts gehören ein Verhaltenskodex für Fachkräfte sowie spezifische Handlungsabläufe. Die Orientierungshilfe umfasst außerdem grundlegende Fragen, Risiko- und Ressourcenanalysen sowie Möglichkeiten zur Prävention und Intervention im Verdachtsfall.

Wichtige Elemente der Orientierungshilfe

  • Gliederung eines Schutzkonzepts
  • Erstellung eines Verhaltenskodex
  • Beantwortung grundlegender Fragen
  • Durchführung von Risiko- und Ressourcenanalysen
  • Strategien zur Prävention und Intervention

Ein zentraler Aspekt der Orientierungshilfe ist die eigenständige Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten und Herausforderungen der jeweiligen Einrichtung. Die digitale Orientierungshilfe ist unter folgender Adresse verfügbar: Link zur Orientierungshilfe. Zusätzlich ist eine Broschüre über die Kreisjugendpflege erhältlich, die per E-Mail angefordert werden kann (Kreisjugendpflege@lkharburg.de).

Die Notwendigkeit von Schutzkonzepten wird durch weitere Informationen untermauert. So müssen soziale Einrichtungen über potenzielle Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen informiert sein, um präventiv gegen Machtmissbrauch, Übergriffe und Gewalt vorzugehen. Pädagogische Fachkräfte sind angehalten, ein sicheres und geborgenes Umfeld für ihre Schützlinge zu schaffen und im Falle von Machtmissbrauch zu wissen, wie sie richtig reagieren müssen. Die Reform des SGB VIII im Jahr 2021 hat den Fokus auf den Schutz von Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verstärkt.

Schutzkonzepte sind für erlaubnispflichtige Einrichtungen gemäß §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII zwingend vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem Kindertageseinrichtungen, stationäre Wohngruppen und Angebote der Jugendsozialarbeit. Es handelt sich um individuelle Organisationsentwicklungsprozesse, die die Verantwortung und Ressourcen der gesamten Einrichtung einbeziehen müssen. Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu garantieren, ist eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie die aktive Einbindung der Betroffenen erforderlich.

Ein fortlaufender Austausch und die regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen den aktuellen Anforderungen gerecht werden und der Schutz für alle jungen Menschen gewährleistet bleibt, wie in weiteren Informationen hervorgehoben wird.

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