Am Samstagmorgen wurde eine 34-jährige Deutsche am Flughafen Hamburg bei der Sicherheitskontrolle aufgehalten, als sie nach Frankfurt reisen wollte. Als sie ihren Rucksack in die Gepäckwanne legte, entdeckten die Sicherheitsbeamten ein verdächtiges Objekt. Bei der näheren Untersuchung stellte die Bundespolizei fest, dass sich ein Pfefferspray im Gepäck befand.
Das Problem? Der Pfefferspray war nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet und somit nach dem Waffengesetz illegal. Die Bundespolizei beschlagnahmte den verbotenen Gegenstand und stellte die Frau wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Anzeige. Sie gab an, das Pfefferspray zur Selbstverteidigung mitgeführt zu haben. Trotz des Vorfalls durfte die Frau schließlich ihre Reise fortsetzen.