Vorfall | Verstoß gegen Transportgenehmigung, Überschreitung zulässige Breite und Länge |
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Ort | Autobahn 45 bei Dillenburg |
Sachschaden in € | 2000 |
Ursache | abgelaufene Transportgenehmigung, Nicht-Einhaltung wichtiger Auflagen, Überschreitung zulässige Breite und Länge |
Ein Schwertransport sorgte am Montagnachmittag auf der Autobahn 45 bei Dillenburg für Aufregung, als er von den Behörden gestoppt wurde! Ein Verkehrsexperte des regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill hatte das massive Fahrzeug ins Visier genommen, da es ohne das vorgeschriebene gelbe Blinklicht unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Transportgenehmigung abgelaufen und wichtige Auflagen nicht eingehalten worden waren.
Doch das war nicht alles – die Ladung überschritt auch die zulässige Breite und Länge! Für den Spediteur könnte das teuer werden. Ihm droht ein Einziehungsverfahren mit einer saftigen Geldstrafe von rund 2.000 Euro. Ein fatales Abenteuer für den Schwertransporter, der sich so nicht weiterfahren lassen kann!