Holzminden

Fehler bei Grundsteuerbescheiden: Hamelner Finanzamt schlägt Alarm!

In Hameln-Pyrmont wurden für 106.000 Grundstücke und Immobilien neue Grundsteuermessbeträge berechnet, was zu einem Anstieg an Nachfragen nach dem Versand der Grundsteuerbescheide geführt hat. Katrin Schrader, die Leiterin des Finanzamts Hameln, berichtete von weniger als 400 Nachfragen, was im Vergleich zu über 100.000 Grundstücken als gering einzustufen ist.

Besonders auffällig ist, dass bei 471 von 21.671 Objekten in Hameln die Grundsteuer um mehr als 1.000 Euro höher ausfallen wird als zuvor. Fehlübermittlungen von Flächenangaben können zu fehlerhaften Grundsteuerbescheiden führen. Typische Fehlerquellen sind doppelt angegebene Quadratmeter und falsche Angaben zu Miteigentumsanteilen. Steuerpflichtige, die Fehler entdecken, sollten umgehend Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, idealerweise über das Programm Elster. Ein Prüfschema vom Landesamt für Steuern Niedersachsen steht zur Verfügung, um Fragen zu klären.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Notwendigkeit der Grundsteuerreform ergab sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das entschied, dass die Grundsteuer neu geregelt werden muss. Ab 2025 müssen die bisherigen Einheitswerte durch eine neue Bemessungsgrundlage ersetzt werden. Ab 2022 gelten bundesweit verschiedene Grundsteuergesetze, wobei Niedersachsen ein einfaches Grundsteuer-Modell (Grundsteuer B – Grundvermögen) gewählt hat.

Eigentümer sind verpflichtet, in der Grundsteuererklärung Angaben zu machen, da das Finanzamt nicht über alle erforderlichen Informationen verfügt. Ab Juli 2022 müssen die notwendigen Schritte zur Neubewertung von rund 3,6 Millionen Grundstücken in Niedersachsen eingeleitet werden. Diese Reform soll aufkommensneutral durchgeführt werden, was bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer gleich bleibt. Indem die Reform auf eine gerechtere Grundsteuer abzielt, können sich die individuellen Grundsteuerzahlungen ändern; einige Eigentümer zahlen mehr, während andere weniger zahlen können.

Für die Besteuerung ab 2025 gelten die Wertverhältnisse der Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022. Änderungen am Grundbesitz bis zu diesem Zeitpunkt, wie beispielsweise Verkauf, Anbau oder Abriss, werden sowohl im neuen als auch im alten Recht berücksichtigt.

Zu beachten ist, dass in Niedersachsen nur einmal eine solche Erklärung abzugeben ist, außer für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft), wo alle sieben Jahre eine Erklärung erforderlich ist. Die Grundsteuer wird erstmals ab 2025 nach den neuen Regelungen erhoben.

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