
Das Landgericht Osnabrück hat sieben Männer aus den Niederlanden wegen ihrer Beteiligung an der Sprengung von 22 Geldautomaten verurteilt. Die Urteile, die zwischen drei Jahren Jugendstrafe und acht Jahren und neun Monaten für den Haupttäter Azat G. liegen, wurden am Montag verkündet. Der Prozess fand statt, nachdem umfassende Geständnisse der Angeklagten zu einer verkürzten Verhandlungsdauer führten. Ursprünglich waren 50 Prozesstage angesetzt, doch der Prozess endete nach nur 12 Tagen durch einen Deal zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft.
Die Bande war zwischen August 2021 und November 2023 aktiv und hinterließ einen Schaden von rund 5,5 Millionen Euro. Insgesamt 22 Geldautomaten an 14 Orten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden dabei in Mitleidenschaft gezogen. Die betroffenen Städte sind unter anderem Osnabrück, Viersen, Marl und Münster-Nienberge. Azat G., der als Anführer der Gruppe gilt, musste aufgrund seiner Verbindung zur Mocro-Mafia unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen gerichtlich erscheinen. Für seine Teilnahme an der Sprengung wurde er mit Fesseln und einer Augenbinde ins Gericht gebracht.
Details zu den Haftstrafen
Die Urteile variieren stark: Während Azat G. die längste Strafe erhielt, wurden zwei anschließende jüngere Angeklagte, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, sofort freigelassen. Diese jungen Männer sind 18 und 19 Jahre alt und erhielten Haftstrafen von drei und dreieinhalb Jahren. Sechs weitere Männer, die im Alter von 20 bis 33 Jahren sind, kamen ebenfalls mit niedrigeren Haftstrafen davon, wobei zwei von ihnen bereits in Untersuchungshaft waren und deswegen am Montag freigelassen wurden. Das Gericht hat die Möglichkeit einer Revision des Urteils in Betracht gezogen, was bedeutet, dass die Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist.
Der Prozess wurde nicht nur durch die Geständnisse der Angeklagten beschleunigt, sondern auch durch ein Einvernehmen zwischen dem Landgericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Insgesamt sollen die Angeklagten mehrere Millionen Euro erbeutet haben. Ihre Taten sind darauf angelegt, den Tatbestand des Sprengstoffexplosions- und des besonders schweren Diebstahls zu erfüllen, und sie drohen mit einem Maximum von 15 Jahren Haft, sofern ihre Taten umfassend aufgearbeitet werden sollten.
Weitere Informationen über die Hintergründe und die Entwicklung von Geldautomatensprengungen in Deutschland wurden von Bild.de und NDR umfassend berichtet. Diese Vorfälle haben in den letzten Jahren stark zugenommen, weshalb die Justiz besonders streng gegen solche Delikte vorgeht.