Cuxhaven

Biogas-Betreiber in Not: Energiekrise bedroht Arbeitsplätze!

Die Energiekrise in Deutschland bleibt ein dringendes Thema, das besonders die Biogasanlagenbetreiber betrifft. Nach Angaben von Kreiszeitung Wochenblatt gibt es in Deutschland fast 10.000 Biogasbetriebe, von denen sich etwa 1.700 in Niedersachsen befinden. Diese Anlagen erzeugen regional Strom, Gas und Wärme und werden oft von lokalen Landwirten betrieben, die verschiedene Biomassen, wie beispielsweise Mais, anbauen. Die Betreiber sehen sich jedoch mit gefährdeten Betriebsmodellen konfrontiert.

Heiner Schönecke, ein ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter und Landwirt, hat CDU-Bundestagskandidaten nach Ketzendorf eingeladen, um Aufmerksamkeit auf die Situation der Biogasanlagen zu lenken. Bereits 2002 hatte Renate Künast, die damalige grüne Landwirtschaftsministerin, die Landwirte aufgefordert, sich als „Energiewirte“ zu engagieren. Bislang gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Ausbau erneuerbarer Energien. Diese umfasst eine Laufzeit von 20 Jahren für die Garantien der Biogasanlagen, eine Neuregelung für die Betreiber steht jedoch nach wie vor aus.

Aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Die ersten Biogasanlagen im Landkreis Rotenburg sind bereits Ende 2023 betroffen. Heiner und Henner Schönecke haben eine Biogasanlage, deren Laufzeit bis 2031 geht. Die Biogasbranche sichert in Deutschland rund 40.000 Arbeitsplätze und trägt erheblich zur nachhaltigen Energieversorgung bei. Biogas ist regenerativ, flexibel und dezentral und versorgt viele Haushalte sowie Betriebe mit erneuerbarer Energie. Schönecke warnt vor möglichen Lücken in der Energieversorgung sowie von Stilllegungen von Anlagen, wenn der politische Kurs unverändert bleibt.

Die Bundesregierung und die Bundesländer planen, über 200 Millionen Euro in die Förderung von Gaskraftwerken zu investieren, allerdings bleibt es unklar, wie die Situation der Biogasanlagenbetreiber konkret verbessert werden kann. Politiker waren sich zwar einig, dass Handlungsbedarf besteht, konnten aber keine präzisen Antworten auf die Herausforderungen geben.

Zusätzlich gibt es Bestimmungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die am 31. Dezember 2022 in Kraft traten. Diese gelten unter anderem für Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Auch Regelungen zu Einspeisevergütungen und Marktprämien für Biogas-Anlagen sind für die Jahre 2023 und 2024 festgelegt, wie gesetze-im-internet.de berichtet.

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gesetze-im-internet.de