
Am Dienstag, dem 4. März 2025, fand die erste Einbürgerungsfeier im Landkreis Cuxhaven dieses Jahres statt. An diesem besonderen Tag erhielten insgesamt 57 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft, darunter Teilnehmer im Alter von 2 bis 70 Jahren, die mit ihrer Familie und Freunden erschienen sind. Erster Kreisrat Friedhelm Ottens begrüßte die Anwesenden in der jeweiligen Landessprache und würdigte die Entscheidung der neuen Staatsbürger.
Zur musikalischen Unterhaltung trug die Döser Liedertafel „Nordstern“ von 1874 e.V. unter der Leitung von Frank Hohmeister bei. Der Chor sang mehrere ausgewählte Titel, und zum Abschluss der Veranstaltung sangen alle Anwesenden die deutsche Nationalhymne. Gastredner Reza Husseini, ein engagierter Bürger aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste, wurde für sein ehrenamtliches Engagement zur Förderung des sozialen Zusammenhalts unter Jugendlichen aus unterschiedlichen Kulturen geehrt.
Einbürgerungsprozess und Voraussetzungen
Friedhelm Ottens überreichte den neuen Staatsbürgern die Einbürgerungsurkunde sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der Einbürgerung ging ein sorgfältiger Prüfungsprozess voraus, in dem die Identität und die weiteren Voraussetzungen überprüft wurden. Die Neubürger hatten zuvor Staatsbürgerschaften aus verschiedenen Ländern erworben, darunter Syrien, Mexiko, Iran, Russland, Polen, Afghanistan, Ukraine, Türkei, Honduras, Rumänien, Turkmenistan, Ägypten, Israel, Portugal, Bosnien und Kolumbien, oder sie waren staatenlos.
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben. Ausländer, die seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland wohnen, haben ebenfalls einen Anspruch auf Einbürgerung, wobei dies auch im Ermessenswege geschehen kann. Zuständig für die Einbürgerung ist die jeweilige Einbürgerungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der der Wohnsitz liegt, wie serviceportal.landkreis-cuxhaven.de ausführlich erläutert.