Cuxhaven

Schneepflicht in Cuxhaven: So sichern Anlieger die Gehwege!

Im Landkreis Cuxhaven sind Anlieger während der Wintermonate verpflichtet, bestimmte Räum- und Streupflichten zu erfüllen. Diese Bestimmungen, die in den Kommunalsatzungen festgelegt sind, sind darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit auf Gehwegen und Straßen zu gewährleisten.

In Cuxhaven müssen Anlieger den Schnee in einer Breite von mindestens 1,5 Metern vom Gehweg vor ihrem Grundstück räumen. Dabei ist es wichtig, dass der Schnee nicht auf der Fahrbahn entsorgt wird; stattdessen darf er nur in den Seitenräumen abgelegt werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Straßenverkehr nicht zu gefährden und den städtischen Winterdienst nicht zu behindern. Der freigeräumte Gehbereich muss zudem von den Anliegern trittsicher gemacht werden.

Pflichten bei Schnee und Glätte

Falls kein Gehweg vorhanden ist, sind die Anlieger verpflichtet, die Räumpflicht am Fahrbahnrand zu erfüllen. Diese Regelungen gelten auch während Glättephasen, in denen kein Schneefall stattfindet. Bei Tauwetter haben die Anlieger die weitere Verantwortung, die Einläufe der Straßenentwässerung freizuhalten und einen ungehinderten Ablauf des Tauwassers am Kantstein zu ermöglichen.

Der Einsatz von Auftausalzen und anderen chemischen Mitteln ist nur gestattet, wenn dies zur Abwendung erheblicher Gefahren notwendig ist. weniger belastende Mittel sollten dabei bevorzugt werden, um Umweltschäden zu vermeiden.

Die Stadt Cuxhaven informiert zudem darüber, dass während der kalten Jahreszeit auch Straßen und Radwege von Schnee und Eis betroffen sein können. Der städtische Winterdienst kümmert sich um die Räumung und das Streuen von Straßen gemäß der Straßenreinigungssatzung. Hierbei werden insbesondere Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen oder besonderer Bedeutung, wie z.B. Fußgängerzonen und Hangstraßen, behandelt. In Cuxhaven werden insgesamt rund 110 Kilometer Streckennetz im Rahmen des Winterdienstes bearbeitet.

Die Winterdienstmaßnahmen der Stadt Cuxhaven erfolgen mit über einem Dutzend Fahrzeugen, die in festgelegter Reihenfolge die Straßen berücksichtigen. Grundstückseigentümer sind in der Pflicht, den Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück zwischen 7 und 20 Uhr durchzuführen, an Sonn- und Feiertagen von 8.30 bis 20 Uhr.

Die Stadt Cuxhaven bittet alle Anlieger, die entsprechenden Vorgaben zur Verkehrssicherheit zu beachten und rechtzeitig zu handeln. Weitere Informationen zu den Winterpflichten sind auf der offiziellen Webseite der Stadt verfügbar, wie auch detailliert von cuxhaven.de dargestellt.

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