Delmenhorst

Revolution im Mietrecht: Mieter dürfen Wallboxen installieren!

Der Trend in der Automobilindustrie bewegt sich zunehmend Richtung Elektrofahrzeuge. Elektroautos tragen zur Reduzierung von Abgasen bei, wobei der Ausbau von Ladesäulen, insbesondere Schnellladesäulen, vorangetrieben wird. Das Tanken von Elektroautos ist jedoch im Vergleich zu herkömmlichen Zapfsäulen komplizierter und oft teurer. Viele Besitzer von Elektroautos entscheiden sich dafür, eine Wallbox an der Hauswand zu installieren, um bequem und über Nacht laden zu können.

Wallboxen sind in der Regel kostengünstiger, besonders wenn eine Photovoltaikanlage vorhanden ist. Seit 2020 haben Mieter das Recht, eine Wallbox gemäß § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu installieren. Vermieter dürfen die Genehmigung zur Installation einer Wallbox nicht ohne triftigen Grund verweigern, etwa aufgrund von Denkmalschutz oder anderen schwerwiegenden Bedenken. Mieter benötigen dafür einen eigenen Stellplatz, beispielsweise in einer Tiefgarage oder direkt am Haus. Die Kosten für die Wallbox sowie deren Installation müssen die Mieter selbst tragen, wobei auch die fachgerechte Installation und die Anmeldung beim Stromversorger in ihrer Verantwortung liegt.

Rechtliche Ansprüche der Mieter

Wie dk-online.de berichtete, haben Mieter seit dem 01. Dezember 2020 einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zum Einbau einer E-Ladestation. Diese Regelung ermöglicht es Mietern, vom Vermieter Zustimmung zu verlangen, und auch Wohnungseigentümer können ähnliche Ansprüche an die Wohnungseigentümergemeinschaft stellen. Ein Urteil des Landgerichts München I interpretiert diesen Anspruch mieterfreundlich und hat klargestellt, dass Mieter einen Erlaubnisanspruch für bauliche Veränderungen zur Installation von E-Ladestationen haben.

Die Mieter tragen normalerweise die Kosten für den Einbau, es sei denn, es sind vertraglich andere Vereinbarungen getroffen worden. Vor dem Einbau sollten klare vertragliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen werden, um mögliche Folgeprobleme zu vermeiden. Ein Anspruch auf Zustimmung kann entfallen, wenn die bauliche Veränderung für den Vermieter unzumutbar wäre, was jedoch einer Einzelfallprüfung bedarf.

Darüber hinaus sollten Mieter sicherstellen, dass der genehmigte Einbau der Wallbox keine Haftungsrisiken mit sich bringt, insbesondere wenn es zu Fehlfunktionen kommt. Wie anwalt.de hervorhebt, müssen Mieter auch die rechtlichen Konsequenzen eines eigenmächtigen Einbaus ohne Genehmigung beachten, da dies zu Abmahnungen oder im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann. Bei einem Umzug können Mieter die Wallbox in der Regel mitnehmen, sofern sie diese selbst finanziert haben, was ihnen gehört und nicht Teil des Mietobjekts ist.

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Delmenhorst, Deutschland
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dk-online.de
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