
Der Landkreis Diepholz hat die Sicherheitsanforderungen für Großveranstaltungen, einschließlich des traditionsreichen Brockumer Marktes, angepasst. Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf mehrere Vorfälle, bei denen Fahrzeuge in Menschenmengen gefahren sind, wie beispielsweise in Magdeburg, München und Mannheim. Veranstalter sind künftig verpflichtet, ein detailliertes Sicherheitskonzept zu erstellen und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen am Veranstaltungsgelände zu treffen, wie die Kreiszeitung berichtete.
Der Brockumer Markt, der jährlich über 200.000 Besucher anzieht, ist von diesen neuen Anforderungen betroffen. Die Sicherheitsstandards variieren je nach Größe der Veranstaltung, und es wird besonders darauf geachtet, dass Zufahrten zum Veranstaltungsort verstärkt gesichert werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Lösungen müssen dabei auch den schnellen Zugang für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ermöglichen. Das Dorfzentrum, in dem der Markt stattfindet, bringt zusätzliche Herausforderungen für die Planung der Sicherheitsmaßnahmen mit sich. So haben die Marktorganisatoren bereits 50.000 Euro für Sicherheitsmaßnahmen im Gemeindehaushalt eingeplant. Verschiedene mobile Straßensperren, darunter „Roadblocker“ und umlegbare Poller, werden derzeit geprüft.
Sicherheitsmaßnahmen und Videokameras
Zusätzlich zu den neuen Sicherheitsanforderungen wird der Brockumer Großmarkt in diesem Jahr erstmals videotechnisch überwacht. Diese Maßnahme umfasst die Installation von Kameras an öffentlichen Plätzen, die von Polizei und Marktmeister gemeinsam festgelegt wurden. Der Grund dafür liegt in einem Vorfall im Vorjahr, bei dem ein Gast mit einem Bierkrug schwer verletzt wurde. Die Täter konnten bis heute nicht ermittelt werden, wie NDR berichtete.
Im Rahmen der neuen Sicherheitskonzeptionen muss das finale Sicherheitskonzept bis drei Wochen vor dem Markttermin beim Landkreis eingereicht werden. Zudem wurde ein Katalog für Sicherheitskonzepte erstellt, um Veranstaltern bei ihrer Planung zu helfen. Diese Sicherheitsmaßnahmen gelten für alle im Landkreis als „Jahrmärkte auf Dauer“ festgelegten Veranstaltungen.