
Im Landkreis Diepholz stellt die zunehmende Zahl von Wildunfällen ein ernstzunehmendes Problem dar. Laut aktuellen Berichten sind diese Unfälle mittlerweile im vierstelligen Bereich angekommen und betreffen insbesondere die Reviere in der Nähe der Bundesstraßen 214 und 239. Die Jäger im Hegering Hemsloh empfinden eine mangelnde Wertschätzung für ihre Arbeit, trotz der Verantwortung, die sie bei der Betreuung verletzter oder verendeter Tiere übernehmen. Sie beklagen, gelegentlich als „Müllentsorger“ für verunfalltes Wild angesehen zu werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Jägern und Polizei ist laut Jägermeister Cord-Hinrich Hespe nicht optimal. Unfallverursacher müssen eine Gebühr von 30 Euro für eine Bescheinigung zahlen, die nur dann an die Jäger ausgestellt wird, wenn sie das Dokument selbst anfordern. Oft wird diese Bescheinigung jedoch nicht erstellt, da die Polizei den Unfall bereits aufgenommen hat oder der Verursacher unbekannt ist. Büntemeyer, Polizeihauptkommissar, hebt die Notwendigkeit hervor, die Jagdkarten zu aktualisieren und präzise Ortsbeschreibungen zu verwenden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Situation
Um die Wachsamkeit der Autofahrer zu erhöhen, haben die Unfallkommission des Landkreises und die lokale Jägerschaft Maßnahmen eingeleitet. So können Jäger ab sofort kostenlose orange-rot lackierte Dreibeine mit dem Schild „Wildunfall“ in den Feuerwehrtechnischen Zentralen in Barrien und Wehrbleck abholen. Diese Dreibeine sollen an prägnante Unfallorte aufgestellt werden, um auf die Gefahr hinzuweisen. In Zusammenarbeit mit der Delme-Werkstätte in Weyhe wurden 200 neue Dreibeine in Auftrag gegeben, und die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus Bußgeldern, die in die Verkehrssicherheit fließen.
Darüber hinaus wird empfohlen, in der Nähe von Dreibeinen die Geschwindigkeit zu reduzieren und bremsbereit zu sein. Autofahrer sollten an Unfallorten warten und die Polizei informieren, ohne zu versuchen, verletzte Tiere zu berühren. Die Jägerschaft im Landkreis Diepholz steht mit 330 registrierten Jägern bereit, um im Falle eines Wildunfalls zu helfen. Die Jäger und Förster sind zudem angehalten, die neu aufgestellten Dreibeine zu betreuen und gegebenenfalls zu versetzen.