
Bundesregierung und Bundeswehr stehen im Fokus, nachdem CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz angekündigt hat, die Schuldenbremse gelockert zu haben, um die Ausstattung der Bundeswehr zu verbessern. Merz machte deutlich, dass trotz dieser Finanzierungsmaßnahmen nicht alle Herausforderungen einfach mit Geld gelöst werden können und forderte eine umfassende Reform der Streitkräfte. Kritische Stimmen aus der Industrie bemängeln ineffiziente Abläufe und langwierige Prozesse innerhalb der Beschaffungsbehörde der Bundeswehr.
Die Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Annette Lehnigk-Emden, trat für die Behörde ein und betonte deren Fähigkeit, die anstehenden Aufträge zu bewältigen. Das im Jahr 2022 im Grundgesetz verankerte Sondervermögen von 100 Milliarden Euro soll die Bundeswehr stärken. In der vergangenen Legislaturperiode wurden bereits 180 Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von nahezu 150 Milliarden Euro umgesetzt.
Kritik und Reformbedarf
Sicherheitsexperte Frank Sauer äußerte die Notwendigkeit schlanker Entscheidungsstrukturen sowie mehr Freiraum für die Mitarbeiter in der Beschaffungsbehörde. Zudem wird auf Verzögerungen bei Projekten und bestehende Rechtsstreitigkeiten hingewiesen, die den Beschaffungsprozess behindern. 2022 schloss die Behörde rund 12.000 Beschaffungsverträge und bearbeitete über 2.000 Projekte. Erste Waffensysteme aus dem Sondervermögen, darunter leichte Kampfhubschrauber, sollen 2024 eingeführt werden, wobei der Wirtschaftsplan des Sondervermögens darauf hinweist, dass die finanziellen Mittel bis 2027 verplant sind und ab 2028 ein jährliches Defizit von 30 Milliarden Euro droht.
Um das NATO-Ziel von 2% des BIP zu erreichen, muss der Verteidigungsetat auf über 88 Milliarden Euro angehoben werden. Merz hat zudem entschieden, dass die Kosten für den Verteidigungsetat und Katastrophenschutz von der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Am 18. März hat der 20. Deutsche Bundestag mit Zustimmung von Union, SPD und Grünen eine Grundgesetzänderung beschlossen, die kreditfinanzierte Investitionen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz außerhalb der Schuldenbremse ermöglicht. Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 21. März. Dafür wurden Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes geändert. Das neue Investitionspaket umfasst eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben sowie ein Sondervermögen von bis zu 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz. Die Schuldenbremse wird auch für die Bundesländer gelockert, die Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen dürfen.
Das Thema bleibt angesichts der anstehenden Herausforderungen für den Bundestag brisant, da die Linke und die AfD eine Sperrminorität bilden können, was die Durchsetzung zukünftiger Grundgesetzänderungen erschwert.