Fügen Sie Untertitel für bessere Lesbarkeit und Struktur hinzu, aber fügen Sie den ersten Untertitel nach mindestens 2 Absätzen ein. Vermeiden Sie zu viele Überschriften (max. 2-3). Optimieren Sie den Artikel für Suchmaschinen. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigsten Fakten und wichtigsten Entwicklungen der Nachrichtenmeldung, ohne eine Analyse der Auswirkungen auf die Gemeinschaft einzubeziehen. Konzentrieren Sie sich auf die Kerndetails und unmittelbaren Auswirkungen und schließen Sie breitere Auswirkungen auf die Gemeinschaft aus. Geben Sie eine Zusammenfassung an, die die wesentlichen Informationen hervorhebt, und lassen Sie Abschnitte zu lokalen oder gemeinschaftlichen Auswirkungen weg. Konzentrieren Sie sich ausschließlich auf die bereitgestellten Informationen und stellen Sie sicher, dass sie korrekt sind und dem angegebenen Inhalt entsprechen.
Vermeiden Sie das Hinzufügen einer Schlussfolgerung oder Zusammenfassung.
Sprache: Deutsch.
Heute ist der 30.01.2025
Datum: 30.01.2025 – Source 1 (https://www.nwzonline.de/sport/polizeikosten-so-reagieren-vfb-oldenburg-und-kickers-emden-auf-gerichtsurteil_a_4,1,3860816900.html):
– Der DFB sieht die Beteiligung von Vereinen an Polizeikosten als potenziell existenzgefährdend an.
– Clubs im Nordwesten sind unsicher über die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
– VfB Oldenburg und Kickers Emden warten auf die niedersächsische Ausgestaltung der Entscheidung.
– Alarmstimmung herrscht nicht, da die Kriterien für Hochrisikospiele (mindestens 5000 Zuschauer) selten erfüllt sein dürften.
– Ein Aufstieg in die 3. Liga könnte die Vereine stärker betreffen.
– Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Bundesländer einen Teil der Polizeikosten bei Hochrisikospielen an Clubs weitergeben dürfen.
– DFB äußert Bedenken, dass Gebührenbescheide für viele Vereine existenzgefährdend sein könnten.
– Kickers Emden hat im Schnitt 2969 Zuschauer und sieht die Situation weniger pessimistisch.
– In der laufenden Saison gab es nur ein Spiel, das als Hochrisikospiel eingestuft wurde (Niedersachsenpokal gegen VfL Osnabrück).
– Bei diesem Spiel waren 200 Polizisten und 65 Ordner im Einsatz.
– Unklarheit über mögliche finanzielle Belastungen für den Club, da es keine Preisliste gibt.
– VfB Oldenburg hat im Schnitt 2868 Zuschauer und geht nicht von finanziellen Belastungen aus, solange Niedersachsen keine Verordnung erlässt.
– Sicherheitsbeauftragter Christian Glaser erklärt, dass „Rotspiele“ von der Polizei und unter Berücksichtigung der Vergangenheit eingestuft werden.
– SSV Jeddeloh sieht keine Risikospiele und erwartet keine Kostenbelastung.
– Norddeutscher Fußball-Verband (NordFV) betont, dass die Anwendung des Urteils unklar ist und von den Bundesländern abhängt.
Source 2 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-002.html):
– Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ in Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
– Die Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH war erfolglos.
– Die Regelung basiert auf § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG), der seit November 2014 in Kraft ist.
– Gebühren werden für gewinnorientierte, gewaltgeneigte Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen erhoben, basierend auf dem Mehraufwand für zusätzliche Polizeikräfte.
– Die Regelung greift in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Veranstalter ein, ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
– Die Norm ist formell und materiell verfassungsgemäß und erfüllt die Anforderungen der Verhältnismäßigkeit.
– Die Polizei Bremen informierte die DFL über die voraussichtliche Gebührenpflicht für ein Spiel zwischen SV Werder Bremen und Hamburger SV am 19. April 2015.
– Am Spieltag wurde ein reibungsloser Polizeieinsatz mit Unterstützung aus anderen Bundesländern durchgeführt.
– Die Polizei Bremen stellte Gebühren in Höhe eines mittleren sechsstelligen Eurobetrags für den Polizeieinsatz in Rechnung.
– Der Widerspruch der DFL gegen den Gebührenbescheid war erfolglos; das Verwaltungsgericht hob den Bescheid auf, das Oberverwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab.
– Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte weitgehend die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts.
– Die DFL rügte in ihrer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG.
– Der Senat stellte fest, dass die Gebührenregelung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist und die Berufsfreiheit nicht unangemessen beeinträchtigt.
– Die Gebührenpflicht wird als Gegenleistung für eine individuell zurechenbare Leistung erhoben.
– Die Regelung zielt darauf ab, die Mehrkosten der Polizei auf die Veranstalter zu verlagern, die von den Veranstaltungen profitieren.
– Die Norm unterscheidet zwischen gewinnorientierten und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen und erfasst nur solche mit erheblichem Polizeieinsatz.
– Die Differenzierung ist gerechtfertigt, da sie dem Ziel dient, die Kosten dort zu belasten, wo die Gewinne anfallen.
Source 3 (https://www.ndr.de/sport/fussball/Gerichtsurteil-Polizeikosten-bei-Hochrisikospielen-rechtens-,polizeikosten154.html):
– Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass Bundesländer Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Profifußball in Rechnung stellen dürfen.
– Urteil verkündet am 14. Januar 2025 in Karlsruhe.
– Streit um Gebühren dauerte zehn Jahre.
– Gericht verfolgt das „Verursacherprinzip“ bei kommerziellen Veranstaltungen mit über 5.000 Personen.
– Erster Gebührenbescheid an die DFL 2015 von Bremen über 425.000 Euro nach einem Derby.
– DFL verlor juristische Auseinandersetzungen vor Oberverwaltungsgericht Bremen und Bundesverwaltungsgericht.
– Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht begann im April 2024.
– DFL und Fanbündnis „Unsere Kurve“ äußern Enttäuschung über das Urteil.
– DFL argumentierte, dass öffentliche Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte.
– Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hat der DFL über zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt.
– Mäurer sieht das Urteil als Bestätigung seiner Praxis und erwartet, dass andere Bundesländer folgen.
– Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gelten als mögliche Nachahmer.
– Hamburgs Bürgerschaft beschloss bereits, dass Fußballvereine an Polizeikosten beteiligt werden sollen.
– FC St. Pauli und HSV äußern Bedenken, dass die Regelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
– Niedersachsen plant, die Entscheidung zu analysieren und gesetzliche Regelungen zu schaffen.
– Mäurer schlägt einen Fonds vor, in den die DFL jährlich 20 bis 30 Millionen Euro einzahlen könnte.
– Werder Bremen fordert Solidarität innerhalb der Liga, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
– KSV Holstein Kiel und andere Clubs zeigen sich enttäuscht über das Urteil.
– Gewerkschaft der Polizei unterstützt die Regelung zur Kostenübertragung.
– Bund der Steuerzahler fordert, kleinere Clubs nicht mit großen gleichzustellen.
– Urteil betrifft auch Spiele der Dritten Liga und Regionalligen mit mehr als 5.000 Zuschauern.
– Mecklenburg-Vorpommern prüft die Konsequenzen des Urteils.
– Hansa Rostock und VfL Osnabrück äußern Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wettbewerb.
https://www.nwzonline.de/sport/polizeikosten-so-reagieren-vfb-oldenburg-und-kickers-emden-auf-gerichtsurteil_a_4,1,3860816900.html
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-002.html
„““