Gifhorn

Giftiger Diebstahl: Angeklagter verlässt das Gericht als Freier!

Am 5. März 2025 wurde ein 36-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht Gifhorn verurteilt und verließ das Gericht als freier Mann. Der Angeklagte, der zuvor in der Justizvollzugsanstalt Celle inhaftiert war, erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen schweren Diebstahls, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Seine Anwesenheit im Gerichtssaal wurde durch einen Pflichtverteidiger und eine Dolmetscherin unterstützt.

Der Angeklagte ist beschuldigt worden, im Mai des vorigen Jahres einen Mercedes im Wert von 30.000 Euro gestohlen zu haben. Der Diebstahl fand auf einem Supermarktparkplatz in Gifhorn statt, wobei der Angeklagte den Fahrer beobachtete, während ein Komplize das Fahrzeug aufbrach. Der gestohlene Mercedes wurde zunächst an einem Friedhof abgestellt, bevor der Angeklagte seinen Komplizen abholte. Ihre geplante Weiterfahrt nach Osteuropa wurde in Salzgitter gestoppt. Der Angeklagte wurde im Oktober verhaftet und hatte seitdem in Haft gesessen. Er gestand die Tat über die Dolmetscherin und seinen Verteidiger.

Details zur Strafe und weiteren Anklagen

Im Bundeszentralregister sind keine Vorstrafen des Angeklagten verzeichnet. Der Richter bot die Möglichkeit, eine weitere Anklage in Lehrte einzustellen, wenn der Angeklagte auch dort ein Geständnis ablegt. Darüber hinaus gestand der Angeklagte Hehlerei und verzichtete auf Hehlerware, darunter einen Rasenmäher. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Der Richter warnte, dass bei weiteren Straftaten die restliche Haftstrafe abgesessen werden muss. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verließ das Gericht schließlich ohne Handschellen.

In einem anderen Vorfall, über den Stern Strafrecht berichtete, wird einem Mandanten vorgeworfen, gemeinsam mit einem Bekannten versucht zu haben, einen Mercedes-Benz Transporter zu stehlen. Der Mandant öffnete die Fahrertür des Fahrzeugs, baute das Zündschloss aus und versuchte, mit einem mitgebrachten Motorsteuergerät das Fahrzeug zu starten. Der Diebstahl misslang aufgrund einer Radkralle, und der Mandant wurde festgenommen, da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland besaß und Fluchtgefahr bestand.

Nach einer umfassenden Akteneinsicht und der Feststellung einer hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit durch Aussagen von Polizeibeamten und DNA-Spuren wurde in der Hauptverhandlung eine schnelle Entscheidung herbeigeführt. Der Mandant wurde wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und umgehend aus der Haft entlassen. Er ist nun vorerst zurück in Polen.

Ort des Geschehens

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Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Diebstahl, Diebstahl
In welcher Region?
Gifhorn, Salzgitter, Polen
Genauer Ort bekannt?
Gifhorn, Deutschland
Festnahmen
2
Sachschaden
55000 € Schaden
Beste Referenz
waz-online.de
Weitere Infos
stern-strafrecht.de