
Eine 48-jährige Frau aus Duderstadt, die sich vor dem Landgericht Göttingen verantworten muss, steht im Verdacht, gemeinsam mit ihrem Ehemann zwei Verkäuferkonten bei Amazon angelegt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, hochpreisige Waren angeboten, aber nach dem Kauf nicht geliefert zu haben. Die Taten sollen zwischen Oktober 2015 und August 2016 in Wulften und anderen Orten begangen worden sein. Es wird angenommen, dass die Angeklagte gewerbsmäßig handelte, um ihren hohen Lebensstandard zu sichern.
Der durch die Betrugstaten verursachte Vermögensverlust wird auf rund 170.000 Euro geschätzt. Der Ehemann der Angeklagten wurde bereits wegen Beihilfe zum Computerbetrug zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Eine Mitangeklagte erhielt eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Die Angeklagte selbst gab an, 2020 ein Geständnis abgelegt zu haben und lebt mittlerweile getrennt von ihrem Ehemann. Sie berichtete von finanziellen Sorgen und dem Wunsch nach einem besseren Leben.
Details der Betrugshandlungen
Der Ehemann soll Amazon fälschlicherweise mitgeteilt haben, dass die Waren versandt wurden. Nach Abzug von Gebühren erhielt das Paar rund 170.000 Euro von Amazon. Zudem soll ein „Mann aus Hannover“ die Betrugsmasche initiiert und Anweisungen gegeben haben. Die Angeklagte hatte keinen Einblick in die Konten und bestellte Bargeldbeträge bei der Sparkasse. Der Prozess hat insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt.
Parallel zu diesem Fall warnt das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) vor einer neuen Betrugsmasche, die sich gegen Shopbetreiber und Käufer auf Amazons Marketplace richtet. Kriminelle nutzen Phishingmails, um Zugangsdaten von Shops zu erlangen, die ihre Waren über Amazon anbieten. Ziel sind Shops mit guten Kundenbewertungen, um Vertrauen zu erwecken. Die Betrüger stellen gefälschte Angebote in den übernommenen Shops ein, oft zu günstigeren Preisen als von anderen Anbietern. Kunden bemerken zunächst nicht, dass sie bei einem Fakeshop bestellen. Das Geld für die bestellte Ware landet nicht beim echten Shop-Besitzer, sondern bei den Kriminellen, während der Shop-Besitzer uninformiert bleibt, was die Aktivitäten der Betrüger betrifft. Zur Verschleierung ihrer Masche verwenden die Betrüger oft eine eigene Mailadresse, und sie liefern die Ware an die Kunden aus, jedoch nicht direkt aus dem Marketplace-Shop, sondern indem sie die Ware von einem weiteren Internethändler bestellen und an den Kunden liefern, wie Chip.de berichtet.