Göttingen

Dachfarbe sorgt für Rechtsstreit: Eigentümer verliert vor Gericht!

Ein Hausbesitzer aus dem Landkreis Göttingen sieht sich gezwungen, die Farbe seines Daches zu ändern. Der Mann hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Farbgebung seiner Dachziegel geklagt, nachdem er 2015 ein Wohnhaus mit anthrazit/schwarzen Ziegeln errichtet hatte. Diese Farbwahl steht jedoch im Widerspruch zu den Bestimmungen des örtlichen Bebauungsplans, der ausschließlich rote und braune Farbtöne zulässt.

Der Landkreis Göttingen hatte den Hausbesitzer aufgefordert, die Dacheindeckung an die geltenden Vorschriften anzupassen. Der Kläger akzeptierte dies nicht und wandte sich an das Verwaltungsgericht Göttingen, das die Klage jedoch abwies. Das OVG entschied schließlich, dass die bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises rechtmäßig sei (Aktenzeichen 1 LC 87/22). Laut dem Gericht sei die Farbgestaltung der Dächer städtebaulich begründet und ziele darauf ab, ein harmonisches Ortsbild zu erhalten.

Hintergrund des Rechtsstreits

Ursprünglich erlaubte der Bebauungsplan aus dem Jahr 2003 nur rote Dachpfannen oder Ziegel, um das Neubaugebiet an bestehende Ortsstrukturen anzupassen. Mit einer späteren Änderung wurden zudem Brauntöne und glasierte Ziegel zugelassen, was insgesamt acht Farbtöne umfasste. Der Landkreis war 2015 auf den Verstoß aufmerksam geworden, als das Dach des Hauses in anthrazit/schwarz eingedeckt wurde. Eine von der Gemeinde angestoßene Änderung der Bauvorschrift wurde abgelehnt, um die Einheitlichkeit der Dachfarben zu wahren.

Trotz der auf ihn hingewiesenen Gesetzmäßigkeiten hatte der Kläger weiterhin schwarze Ziegel verwendet und argumentiert, dass in der Umgebung viele dunkle Dächer vorhanden seien. Das OVG wies jedoch seine Argumentation zurück und ließ keine Revision gegen das Urteil zu, sodass die Vorgabe zur Dachfarbe nun weiterhin besteht. Wie die ndr.de berichtete, hat dies Bedeutung für die Befugnis der Gemeinden zur positiven Baupflege und die Einhaltung städtebaulicher Vorgaben.

Weitere Informationen sind auch bei hna.de zu finden.

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