Göttingen

Gericht kippt Nachrangklausel: Anleger gewinnt 610.000 Euro gegen Cleantech!

Ein Anleger hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen bedeutenden rechtlichen Sieg über die Cleantech Infrastruktur GmbH errungen. Am 25. November 2024 wurde das Unternehmen zur Rückzahlung von 610.000 Euro zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten verurteilt (Aktenzeichen: 2-01 O 70/24). Der Kläger hatte 2018 und 2019 in Schuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH investiert, deren Gesamtwert sich auf 610.000 Euro belief.

In der Zeichnungserklärung war eine Nachrangklausel integriert, die besagte, dass die Forderungen des Anlegers hinter allen anderen Gläubigerforderungen zurücktreten würden. Im Jahr 2024 kündigte der Anleger daraufhin die Verträge und forderte die Rückzahlung seiner investierten Beträge sowie die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 11.714 Euro. Cleantech Infrastruktur GmbH verweigerte jedoch die Rückzahlung mit dem Hinweis auf die Nachrangklausel und führte an, dass nicht ausreichend Liquidität vorhanden sei, um der Forderung nachzukommen.

Gerichtsurteil über Nachrangklausel

Das Landgericht Frankfurt stellte in seinem Urteil fest, dass die Nachrangklausel als unwirksam erachtet wurde. Das Gericht entschied, dem Anleger einen Rückzahlungsanspruch zuzusprechen. Die Richter argumentierten, dass die Schuldverschreibung den Anschein einer herkömmlichen Anleihe erweckt habe, die jedoch mit einem höheren Risiko im Insolvenzfall verbunden sei. Die Emittentin sei verpflichtet gewesen, klar und transparent auf dieses höhere Risiko hinzuweisen.

In einem weiteren Kontext berichten Experten über die Risiken von Nachrangdarlehen. So stehen viele Anleger oft nicht ausreichend über die damit verbundenen Risiken informiert, obwohl diese Anlageform teilweise als sichere Altersvorsorge präsentiert wird. Im Insolvenzfall sind Anleger bei Nachrangdarlehen den regulären Gläubigern nachgeordnet, was häufig zu einem Totalverlust führt. Eine eingehende Aufklärung über die Risiken ist zwingend erforderlich, um informierte Entscheidungen zu treffen.

Für Anleger, die von ähnlichen Situationen betroffen sind, kann es ratsam sein, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. Diese Thematik wurde auch in einem Artikel auf advoadvice.de behandelt, wo über rechtliche Schritte im Zusammenhang mit Nachrangdarlehen berichtet wird.

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