
Ein Mann ägyptischer Herkunft hat kürzlich die Einbürgerung in Göttingen beantragt, doch sein Antrag wurde von der Stadt abgelehnt. Diese Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht Göttingen nach Prüfung der Umstände ebenfalls bestätigt. Der Hauptgrund für die Ablehnung sind die Verbindungen des Antragstellers zur Muslimbruderschaft, welche sicherheitsrechtliche Bedenken des niedersächsischen Innenministeriums zur Folge hatten. Der Kläger war in der Vergangenheit aktiv in Organisationen, die mit der Muslimbruderschaft assoziiert sind und hat Bestrebungen unterstützt, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Der 1966 in Ägypten geborene Mann kam 2000 nach Deutschland, um zu studieren. Seine Familie folgte ihm einige Monate später. 2005 schloss er seine Promotion in Ingenieurwissenschaften ab, jedoch musste er sich seit 2003 mehrfach sicherheitsrechtlichen Befragungen unterziehen. 2007 informierte der Thüringer Verfassungsschutz die Ausländerbehörde über seine Aktivitäten für das Islamische Zentrum in München. Obwohl ihm 2010 in Jena die Ausweisung angedroht wurde, konnte er dieses Vorhaben gerichtlich aufheben lassen. Im Jahr 2018 stellte er seinen Antrag auf Einbürgerung in Göttingen, wobei die Stadt eine Stellungnahme des Innenministeriums einholte, die auf seine Tätigkeiten als Imam hinwies. Trotz seiner Behauptung, sich von gewaltverherrlichenden Gruppierungen distanziert zu haben, hielt das Gericht seine Distanzierung für unglaubhaft.
Gerichtsurteil und weitere Schritte
Das Gericht fand, dass der Kläger nicht überzeugend darlegen konnte, sich von jeglichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen abgewandt zu haben. Der begründete Verdacht auf Unterstützung solcher Bestrebungen stehe einer Einbürgerung entgegen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Interessanterweise berichtete eine andere Quelle, dass die Einbürgerungsverfahren in Deutschland oftmals länger als erwartet dauern. Die Überlastung der Einbürgerungsbehörden und ein Mangel an Personal führen zu bürokratischen Hürden. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die doppelte Staatsangehörigkeit im Juni 2024 ist die Anzahl der Einbürgerungsanträge signifikant gestiegen, was die Situation weiter verschärft. In Fällen, wo Behörden nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf Anträge reagieren, können betroffene Personen eine Untätigkeitsklage erheben, um die Behörde zur Entscheidung zu zwingen, wie [Eksuzian] erläuterte.
In diesem speziellen Fall wurde die Einbürgerung des Antragstellers durch sicherheitsrechtliche Erwägungen und die damit einhergehende Unsicherheit in Bezug auf seine Aktivitäten abgelehnt. Dies zeigt, dass der Umgang mit Einbürgerungsanträgen über die verfassungsrechtlichen Anforderungen hinaus auch tiefgreifende sicherheitsrechtliche Bewertungen erfordert.