
In Göttingen wird ab März 2025 das Parken entgegen der Fahrtrichtung mit Verwarngeld bestraft. Laut einem Bericht von NDR wird das Ordnungsamt im gesamten Stadtgebiet entsprechende Sanktionen durchsetzen. Bisher wurden keine Strafen für falschherum geparkte Fahrzeuge verhängt, sofern keine weiteren Verstöße vorlagen.
Die Entscheidung wurde getroffen, um der gestiegenen Nutzung von Radverkehr, E-Bikes und E-Scootern Rechnung zu tragen. Verkehrsteilnehmer sind beim Ausparken von der linken Fahrbahnseite gefährdet. Ab sofort werden entgegen der Fahrtrichtung abgestellte Fahrzeuge mit Flugblättern versehen. Ab dem 1. März wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig.
Regelungen zum Parken entgegen der Fahrtrichtung
Grundsätzlich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung in Deutschland verboten, wie Stuttgarter Nachrichten berichten. Die Regelung im §12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), Absatz 4 erlaubt das Parken nur in der Fahrtrichtung. Das Verbot dient der Sicherheit, um gefährliche Wendemanöver zu vermeiden und die Konzentration auf zwei Fahrbahnen zu fördern.
Falschparken wird ebenfalls mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. In der Regel werden Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, nicht abgeschleppt, es sei denn, sie behindern andere Verkehrsteilnehmer oder blockieren Zufahrten. Die StVO sieht vor, dass in 30er Zonen, Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen das Parkverbot für das Parken entgegen der Fahrtrichtung gilt.