
Am 10. April 2025 veranstaltet das Göttinger Bündnis gegen die Logik des Krieges eine Reihe von fünf Veranstaltungen unter dem Motto „Kriegsdienstverweigerung international“. An diesen Veranstaltungen nehmen Kriegsdienstverweigerer aus Ländern wie Israel, der Türkei, Russland und der Ukraine sowie der Verein Connection e.V. teil. Ziel der Reihe ist es, die Beweggründe der Verweigerer, die gesellschaftlichen Widerstände, die sie überwinden mussten, und die Kraft, ihre Entscheidung aufrechtzuerhalten, zu beleuchten.
Des Weiteren wird diskutiert, wie der antimilitaristische Kampf der Verweigerer unterstützt und in einen kollektiven Widerstand umgewandelt werden kann. Das Bündnis weist darauf hin, dass weltweit nationalistische Mobilisierungen und ethnisch-religiöse Feindbilder gefördert werden. Auch wird auf die Ausbeutung von Menschen sowie die Aneignung von Land und Ressourcen in kapitalistischen Gesellschaften hingewiesen, die oft durch Gewalt gesichert sind. Die Politik des ewigen Krieges wird von vielen Staaten und Konzernen betrieben, während die Militarisierung der Gesellschaft auf Kosten sozialer Infrastruktur vorangetrieben wird.
Veranstaltungen und Forderungen
Die Veranstaltungsreihe soll Licht auf das Thema der Kriegsdienstverweigerung werfen, das in Deutschland oft unterrepräsentiert ist. Das Bündnis fordert Unterstützung für Kriegsdienstverweigerer, Deserteure und Kriegsflüchtlinge weltweit, sowie Asylrechtsschutz für diese Gruppen. Darüber hinaus wird ein Widerstand gegen Militarisierung und Faschisierung angestrebt, mit dem Ziel, Widerstandsformen für eine gerechtere Gesellschaft ohne Krieg, Ausbeutung, Nationalismus und Patriarchat zu entwickeln. Abschließend wird zum gemeinsamen Ausstieg aus der Logik des Krieges aufgerufen.
In einem weiteren Kontext hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Januar 2025 in einem Urteil entschieden, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3 GG) im Kriegsfall ausgesetzt werden kann. Dies betrifft Wehrpflichtige, die auch gegen ihr Gewissen zum Kriegsdienst herangezogen werden können. Der BGH äußerte, dass für eine Aussetzung keine Verfassungsänderung notwendig sei und einfache Gesetzgebung ausreichen könnte. Das Urteil bezieht sich auf einen ukrainischen Staatsbürger, der aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerte.
Im Urteil wurde zudem festgestellt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in den Verfassungen verwurzelt ist, seit das Grundgesetz im Jahr 1949 in Kraft trat. Während der BGH die Auslieferung von Kriegsdienstverweigerern in Betracht zieht, wenn ein entsprechender Staat völkerrechtswidrig angegriffen wurde, bleibt unklar, ob dies gegen die Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen kann. Eine Auslieferung aufgrund der Gewissensfreiheit, die im Artikel 4 Abs. 1 GG verankert ist, könnte ebenfalls nicht als Asylgrund geltend gemacht werden, was die Auslegung des BGH weiter kompliziert.
Die Entwicklung und Unterstützung von Widerstand gegen Militarisierung und die Institutionalisierung des Kriegs wird somit sowohl in Göttingen durch die Veranstaltungsreihe als auch durch rechtliche Entscheidungen auf der Ebene des Bundesgerichtshofs vorangetrieben.