
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass ein 24-Jähriger seinen Nachnamen nicht ändern darf, um den Nachnamen seines Vaters anzunehmen. Der Antragsteller begründete seinen Wunsch mit einem schwierigen Verhältnis zu seiner Mutter und der Tatsache, dass er seit 2013 bei seinem Vater lebt. Die Stadt Göttingen hatte den Antrag zuvor abgelehnt, da sie keinen wichtigen Grund für die Namensänderung sah. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgericht bestätigt.
In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass der fehlende Kontakt zur Mutter und eine mangelnde Identifikation mit ihrem Nachnamen nicht ausreichen, um eine Namensänderung zu rechtfertigen. Lediglich eine erhebliche seelische Belastung könnte eine Namensänderung begründen, jedoch war eine solche nicht erkennbar. Der 24-Jährige hatte in seinem Antrag keine seelische Belastung erwähnt, und auch die Stellungnahme einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie lieferte keinen ausreichenden Beleg für eine solche Belastung.
Details zu einem anderen Rechtsfall
In einem separaten, aber verwandten Fall wurde von einer Namensänderung berichtet, die durch seelische Belastungen infolge von Hänseleien begründet wurde. Hier gab es eine Klage, die als zulässig und begründet angesehen wurde. Der Bescheid der Beklagten war rechtswidrig, und die Klägerin hatte Anspruch auf eine Namensänderung, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen des Namensänderungsgesetzes.
Der entscheidende Punkt in diesem Fall war, dass die Probleme, die durch Hänseleien hervorgerufen wurden, nicht behandelungsbedürftig sein mussten. Die Eltern der Klägerin führten Erfahrungen von Hänseleien aufgrund des Namens ihrer Tochter an, einschließlich Wortspielen und Aufforderungen zum Tanzen. Diese Faktoren führten zu der Befürchtung, dass die Hänseleien mit dem Alter zunehmen könnten. Die öffentliche Wahrnehmung des Namens führte zu einer Bewertung des öffentlichen Interesses, das bei der Namensänderung gering war.
Insgesamt wurde die Entscheidung zugunsten der Interessen der Klägerin getroffen, und der Bescheid der Beklagten wurde aufgehoben, sodass die Beklagte die Kosten des Verfahrens tragen musste, wie OpenJur berichtete.
Zu dem Fall des 24-Jährigen, der seinen Nachnamen nicht ändern durfte, berichtete NDR, dass die Beweislage für eine Namensänderung nicht ausreichend war.