Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Niedersachsen eine umfassende Reform der Grundsteuer in Kraft. Grundstückseigentümer müssen sich auf veränderte Steuerforderungen einstellen, da die Berechnungsmethode grundlegend geändert wird. Laut Informationen von NDR werden die neuen Bescheide von Städten wie Hannover, Braunschweig, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück bereits im Januar 2025 versendet.
Die Grundsteuerreform basiert auf einem Flächen-Lage-Modell, das vom Land Niedersachsen entwickelt wurde. Diese neue Berechnungsformel berücksichtigt die Fläche von Grund und Boden sowie die Lage des Grundstücks, jedoch nicht den Marktwert. Ziel der Reform ist es, die Berechnungsmethode weniger aufwendig und nachvollziehbar zu gestalten. Dieses Modell erfordert lediglich eine Hauptfeststellung für etwa 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen, im Gegensatz zum bundesweiten Modell, welches alle sieben Jahre eine Hauptfeststellung verlangt.
Details zur Implementation
Gemäß Niedersachsen.de mussten Eigentümer bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zu ihrem Grundstück abgeben. Zwischen Mai und Juni 2022 wurden Informationsschreiben mit Aktenzeichen und Erläuterungen an die Eigentümer gesendet. Die Finanzämter werden den Eigentümern zwei Bescheide zukommen lassen: einen über den Grundsteueräquivalenzbetrag zum 1. Januar 2022 und einen über den Grundsteuermessbetrag ab dem 1. Januar 2025.
Die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer sollen durch die Reform aufkommensneutral bleiben, jedoch sind Verschiebungen von Belastungen zu erwarten. Insbesondere wird der neue Hebesatz, der von jeder Gemeinde beschlossen wird, eine bedeutende Rolle bei der Festsetzung der Höhe der Grundsteuer spielen. Der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen hat zudem ein Transparenzregister für die Grundsteuerhebesätze gefordert, da Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern kein solches Register führt.
Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die vorherige Besteuerung als verfassungswidrig erklärte. Im Jahr 2023 betrugen die Steueraufkommen für bebaubare und bebaute Grundstücke in Niedersachsen rund 1,5 Milliarden Euro. Trotz der Beschwerden und Anfragen wird die neue Grundsteuerreform wie geplant ab 2025 Anwendung finden, bestätigt das Finanzministerium Niedersachsen.