Göttingen

Rechtsstreit um Kündigung: Ex-Geschäftsführer zahlt 170.000 Euro!

Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung von Thomas Groß, dem kaufmännischen Geschäftsführer der Gandersheimer Domfestspiele, hat das Landgericht Braunschweig ein erstes Urteil gefällt. Das Gericht entschied, dass die außerordentlich fristlose Kündigung, die am 1. März 2023 ausgesprochen wurde, unwirksam ist. Jedoch wurde die hilfsweise zum 30. September 2023 erklärte ordentliche Kündigung für wirksam erklärt. Folglich muss die Gandersheimer Domfestspiele gGmbH Thomas Groß die vereinbarte Vergütung für die Monate März bis September 2023 zuzüglich Zinsen zahlen.

Zusätzlich entschied das Gericht über eine Widerklage der Gandersheimer Domfestspiele gGmbH. Demnach wird Thomas Groß mit einer Schadensersatzforderung von 170.000 Euro plus Zinsen konfrontiert. Dieser Schaden entstand dadurch, dass Fördermittel nicht rechtzeitig beantragt wurden, was zur Nichtbewilligung einer Förderung für die Gandersheimer Festspiele im Jahr 2023 führte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Prozessbeteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Rechtsmittel einzulegen.

Verlauf des Verfahrens

Thomas Groß war seit dem 1. April 2019 als kaufmännischer Geschäftsführer tätig. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist betrug sechs Monate zum Quartalsende. Nach der fristlosen Kündigung reichte Groß eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Göttingen ein, das entschied, dass das Landgericht Braunschweig zuständig sei. Eine erste Güteverhandlung am Landgericht Braunschweig vor einem Jahr blieb jedoch ohne Ergebnis.

Zusätzlich wurde im Zusammenhang mit der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Göttingen ein Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 Ca 107/23 eingeleitet. Die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten hängt davon ab, ob der Geschäftsführertätigkeit ein Arbeits- und kein (freies) Dienstverhältnis zugrunde lag. Eine weitere Klage wurde auch vor dem Bühnenschiedsgericht in Hamburg erhoben, das für Arbeitsverhältnisse von Bühnenkünstlern, Filmschaffenden und Artisten zuständig ist. Es muss nun geklärt werden, ob das Bühnenschiedsgericht auch für bürgerliche Rechtstreitigkeiten mit einem kaufmännischen Geschäftsführer zuständig ist, wie arbeitsgericht-goettingen.niedersachsen.de berichtete.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Kündigung
In welcher Region?
Braunschweig,Göttingen
Genauer Ort bekannt?
Göttingen, Deutschland
Sachschaden
170000 € Schaden
Ursache
Fördermittel nicht rechtzeitig beantragt
Beste Referenz
goettinger-tageblatt.de
Weitere Infos
arbeitsgericht-goettingen.niedersachsen.de