Göttingen

Wahlfieber in Göttingen: Alles zur Briefwahl für die Bundestagswahl!

Die Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis Göttingen I steht vor der Tür. Am 5. Februar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungen für rund 220.000 wahlberechtigte Bürger versandt. Der Wahltermin ist auf den 23. Februar festgelegt, an diesem Tag öffnen in Göttingen insgesamt 111 Wahllokale.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Interessierte, die nicht persönlich ins Wahllokal gehen möchten, haben die Möglichkeit, Stimmzettel für die Briefwahl anzufordern. Die Frist zur Antragstellung für die Briefwahl endet am 21. Februar um 15 Uhr. Der Antrag kann formfrei bei der zuständigen Kommune gestellt werden, auch ohne Wahlbenachrichtigung.

Details zur Briefwahl

Die Stimmzettel müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Kommune eingehen; daher wird empfohlen, die Stimmzettel spätestens am 20. Februar per Post abzuschicken. Anträge auf Briefwahlunterlagen können auch digital über Links oder QR-Codes auf den Wahlbenachrichtigungen gestellt werden. Alternativ können Wahlscheine direkt bei der zuständigen Kommune auf schriftlichen oder mündlichen Antrag abgeholt werden. Eine bevollmächtigte Person ist zudem berechtigt, Briefwahlunterlagen für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen abzuholen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am 10. Februar. Wähler haben die Möglichkeit, die Unterlagen an eine abweichende Adresse senden zu lassen, müssen dafür jedoch einen schriftlichen Antrag stellen. Vollständig ausgefüllte Stimmzettel sind in beschriftete Umschläge zu stecken und in einen Briefkasten der Deutschen Post einzuwerfen. Außerdem können die Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus abgegeben werden. Das Briefwahlbüro in Göttingen, das am 10. Februar eröffnet, hat insgesamt folgende Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 15 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag: 8.30 bis 12 Uhr (bis 15 Uhr am 21. Februar)
  • Wahltag: 8 bis 18 Uhr

Die Briefwahlstimmen werden am Wahltag ab 18 Uhr in speziellen Briefwahllokalen ausgezählt. Eine Beantragung der Briefwahl erfolgt mit einem Sperrvermerk, um doppelte Stimmabgaben zu verhindern. Laut briefwahl-beantragen.de wird die Briefwahl bei dieser Wahl eine zentrale Rolle spielen, insbesondere da rund 61 Millionen Wahlberechtigte die Möglichkeit haben zu wählen.

Statistische Auswertung

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Beste Referenz
goettinger-tageblatt.de
Weitere Infos
briefwahl-beantragen.de