Goslar

Fachkolloquium zur Wärmeplanung: Goslar setzt auf grüne Energiezukunft!

In Goslar fand ein Fachkolloquium zur kommunalen Wärmeplanung statt, zu dem Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner eingeladen hatte. Ziel des Kolloquiums war es, den Stand der Wärmeplanung zu präsentieren, Kommunikationswege zu klären und Inhalte zu erarbeiten. An der Veranstaltung nahmen Entscheidungsträger und Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und städtischer Verwaltung teil.

Die Themen umfassten den rechtlichen Rahmen der Wärmeplanung, insbesondere das Wärmeplanungsgesetz sowie das Niedersächsische Klimagesetz, und die Nutzung erneuerbarer Energien durch Wärmenetze. Praxisbeispiele zur Geothermie und Biogas wurden von HarzEnergie, den Stadtwerken Clausthal-Zellerfeld sowie der Bürgerenergiegenossenschaft Weddingen vorgestellt. Es wurde hervorgehoben, dass Bestands- und Potenzialanalysen entscheidend für die Ziel- und Maßnahmenkataloge der lokalen Wärmeplanung sind.

Wärmeplanungsgesetz und seine Anforderungen

Das Fachkolloquium fand im Kontext des neuen Wärmeplanungsgesetzes statt, das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Laut bundesregierung.de sind alle Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, eine lokale Wärmeplanung zu erstellen. Die Wärmepläne sollen Sicherheit für Bürger, Unternehmen und Energieversorger hinsichtlich der zentralen Wärmeversorgung bieten. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2026. Kleinere Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, um ihre Pläne zu erstellen, während kleinere Gemeinden vereinfachte Verfahren nutzen können.

Das Fachkolloquium dauerte vier Stunden und bot den Teilnehmern die Möglichkeit Austausch und Diskussionen unter Fachkollegen. Ein zentrales Anliegen war die Einbindung der Bevölkerung in den Prozess. Eine geplante Bürgerinformationsveranstaltung im Sommer 2025 wird die ersten Ergebnisse vorstellen und zur Diskussion anregen. Die positive Resonanz auf die Veranstaltung verdeutlicht die Bedeutung der Zusammenarbeit lokaler Akteure für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmeplanung.

Das Wärmeplanungsgesetz wird zusätzliche Anforderungen an die bestehenden Gebäude stellen, einschließlich längerer Fristen für den Austausch fossiler Heizungen. Der Bund unterstützt die Wärmeplanung mit 500 Millionen Euro bis 2028. Zudem ist das Ziel die klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045, wobei mindestens 65 Prozent der neuen Wärmenetze ab 2024 auf erneuerbaren Energien basieren sollen.

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