Goslar

Handynutzung am Steuer: Experten fordern schärfere Strafen!

In Deutschland sind die Strafen für die Nutzung von Handys am Steuer im Vergleich zu anderen Ländern als gering anzusehen. Laut efahrer.chip.de behandelt Paragraf 315c des Strafgesetzbuches (StGB) die Gefährdung des Straßenverkehrs und umfasst sieben Verstöße, die als grob verkehrswidrig und rücksichtslos gelten. Diese Verstöße gelten als „Todsünden“ und führen häufig zu schweren Unfällen. Die Liste der Todsünden wurde 1964 erstellt und wird aktuell auf ihre Relevanz überprüft.

Eine Diskussion über mögliche Ergänzungen, insbesondere die Handynutzung am Steuer, fand auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Die sieben Todsünden im Straßenverkehr sind:

  • Vorfahrt nicht beachten
  • Falsch überholen oder falsch fahren bei Überholvorgängen
  • An Fußgängerüberwegen falsch fahren
  • Zu schnell an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen
  • Nicht die rechte Seite der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen einhalten
  • Wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend kenntlich machen

Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat gezeigt, dass Missachten der Vorfahrt (28%) und das Verlassen der rechten Spur an unübersichtlichen Stellen (13%) die häufigsten Ursachen für Unfälle sind. Kritiker der Handynutzung als Todsünde argumentieren jedoch, dass es schwer zu beweisen sei, ob ein Unfall durch Handynutzung verursacht wurde. Dies wird oft als Unachtsamkeit, und nicht als Rücksichtslosigkeit gewertet. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar empfiehlt zudem, Ablenkungen durch Handys, Tablets oder Navis in die Liste aufzunehmen. Diese Ablenkungen könnten als Straftat mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden, wie zeit.de berichtete.

Strafen im Vergleich

Die Strafe für Handynutzung am Steuer beträgt in Deutschland bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot bei Gefährdung oder Unfall. In Italien liegen die Strafen deutlich höher bei bis zu 1.000 Euro. Ab Mitte 2024 müssen neue Fahrzeuge mit Blackboxes ausgestattet sein, die relevante Daten vor und nach einem Unfall aufzeichnen. Darüber hinaus sollen Ablenkungsassistenten ab 2026 Pflicht werden, um Fahrer vor Ablenkung zu warnen.

Die UDV empfiehlt, keine Erhöhung der Geldbuße vorzunehmen, sondern stattdessen eine pauschale Regelung von zwei Punkten einzuführen. Während die Diskussion über mögliche Gesetzesänderungen weitergeht, bleibt abzuwarten, inwiefern die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags umgesetzt werden und ob die Handynutzung am Steuer in Zukunft als Todsünde angesehen wird.

Statistische Auswertung

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Goslar, Deutschland
Ursache
Ablenkung durch Handys
Beste Referenz
efahrer.chip.de
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zeit.de