Goslar

Prozess um Stalking: Wurde das Opfer in den Suizid getrieben?

In einem aufsehenerregenden Verfahren, das am Landgericht Braunschweig verhandelt wird, müssen sich ein 24-Jähriger und eine 20-Jährige wegen Stalking und Nachstellung mit Todesfolge verantworten. Im Zentrum des Verfahrens steht die tragische Geschichte der Ex-Freundin des 24-Jährigen, die sich im Alter von 18 Jahren das Leben nahm.

Der Anwalt des Angeklagten wendet ein, dass die Vorwürfe nicht zutreffen. Um eine Stigmatisierung der Angeklagten zu vermeiden, wurde zudem der Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verhandlung angeordnet. Laut den Anklagepunkten begann das Stalking vor fünf Jahren, während der 24-Jährige zunächst mit dem späteren Opfer in einer Beziehung war, bevor er eine Verbindung zur 20-Jährigen einging.

Details zum Fall

Im Verlauf ihres Nachstellens sollen die Angeklagten das Opfer unter psychischem Druck gehalten haben, indem sie beispielsweise hämische Trauerkarten schickten und über soziale Medien Nachrichten an sie sendeten. Ständige Anrufe, oftmals auch nachts, führten zu einer erheblichen psychischen Belastung für die junge Frau.

Zusätzlich wird berichtet, dass der 24-Jährige repetitiv am Haus des Opfers vorbeifuhr. Die Angeklagten sollen das Opfer sogar beim Joggen verfolgt und in Todesangst versetzt haben. Der Suizid des Opfers geschah nur vier Tage nach einer Bedrohung durch die Angeklagten, was die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst, die Sichtweise zu vertreten, dass die Angeklagten eine Mitverantwortung für den Tod des Opfers tragen.

Der Prozess umfasst insgesamt 14 Verhandlungstage bis in den April, wobei rund 50 Zeugen, darunter die Familie des Opfers, geladen sind. Angesichts der Schwierigkeit, den Nachweis einer Kausalität zwischen den Handlungen der Angeklagten und dem Suizid des Opfers zu erbringen, ist die Anklage wegen Nachstellens mit Todesfolge eine besondere Herausforderung.

Ein ähnlicher Fall, der die rechtlichen Rahmenbedingungen von Stalking mit Todesfolge beleuchtet, ereignete sich in Bochum, wo ein Stalker wegen seiner nachstellenden Handlungen verurteilt wurde, die ebenfalls in den Suizid seiner Ex-Partnerin mündeten. Stalking wird in Deutschland gemäß § 238 StGB bestraft, wobei der Strafrahmen bei Nachstellung mit Todesfolge von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reicht, je nachdem, wie der Tod des Opfers verursacht wird. Verurteilungen in diesen Fällen sind selten, da die Kausalität zwischen den Nachstellungen und dem Tod des Opfers schwer nachzuweisen ist, wie Haufe berichtet.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Nachstellung
In welcher Region?
Braunschweig, Bochum
Genauer Ort bekannt?
Goslar, Deutschland
Festnahmen
2
Ursache
Stalking
Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
haufe.de