
Ein SPD-Kommunalpolitiker aus dem Landkreis Goslar steht unter dem Verdacht, kinder- und jugendpornographische Bilder besessen zu haben. Dies berichtet der Kreis Anzeiger, der informiert, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen den 42-Jährigen erhoben hat. Die Anklage bezieht sich konkret auf den unerlaubten Besitz von kinderpornografischen und jugendpornografischen Schriften.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde am 6. Januar 2022 eine Durchsuchung bei dem Angeschuldigten durchgeführt, bei der Datenträger sichergestellt wurden. Auf diesen Datenträgern wurden kinder- und jugendpornografische Bilddateien entdeckt. Die Anzahl der jugendpornografischen Bilddateien liegt im fünfstelligen Bereich, während die der kinderpornografischen Bilder im unteren dreistelligen Bereich vermutet wird. Der Hinweis auf den Verdacht kam vom amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), einer Organisation, die sich für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung einsetzt.
Ermittlungsverfahren und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Anklage wurde beim zuständigen Amtsgericht erhoben, wo ein Strafrichter darüber entscheidet, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Verzögerung der Anklage um drei Jahre wird auf eine hohe Arbeitsbelastung sowie aufwändige Ermittlungen zurückgeführt. Bei der Staatsanwaltschaft Hannover werden alle Ermittlungen zu Kinderpornografie in Niedersachsen gebündelt, jährlich werden hier etwa 10.000 Fälle bearbeitet.
Bei einer Verurteilung wegen des Besitzes von jugendpornografischen Bilddateien droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Der Besitz von kinderpornografischem Material kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden.
Zusätzlich geht aus einer Analyse des NCMEC hervor, dass es einen Anstieg von Strafverfahren im Bereich Kinderpornografie durch das Internet gibt. Die meisten Verfahren basieren auf digitalen Hinweisen und automatisierten Systemen. In Deutschland beruhen etwa 80 Prozent der Verfahren auf Ergebnissen des NCMEC, das eine zentrale Rolle bei der Verfolgung solcher Verbrechen spielt, wie auf HT Strafrecht berichtet wird. Diese Organisation arbeitet mit nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden zusammen und automatisierte Meldesysteme, die zur schnelleren Erkennung und Verfolgung von Kinderpornografie beitragen.