
Das Heidekreis-Klinikum (HKK) plant eine umfassende Umstrukturierung, um sich an die neuen Vorgaben der Krankenhausreform des Gesundheitsministeriums anzupassen, die Anfang 2025 in Kraft tritt. Dabei sollen mehrere Fachbereiche voraussichtlich noch in diesem Jahr nach Walsrode verlagert werden. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die Reform, die vorschreibt, dass Kliniken Mindestleistungen in Bezug auf Personal, Ausstattung und Fachrichtungen am selben Standort gewährleisten müssen, um weiterhin finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Die Reform verändert die Finanzierung: Anstatt nach erbrachten Leistungen wird ab April 2025 nach einem festen Leistungsstandard finanziert. Kliniken müssen ihre Leistungsbereiche zur Genehmigung anmelden, wobei diese ab 2027 bindend sind. Dr. Achim Rogge, Geschäftsführer des HKK, betont, dass eine Zusammenlegung der Fachbereiche notwendig sei, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Der Fachkräftemangel und anstehende Renteneintritte werden zu einem Mitarbeiterverlust von bis zu 200 Personen bis 2028 führen, während die Personalkosten im letzten Jahr um 8% gestiegen sind.
Geplante Fachbereichsverlagerungen
Die Verlagerungen beginnen im April 2025 mit der Nephrologie und sollen bis zum Sommer 2025 auch die Unfallchirurgie, Orthopädie und Neurologie umfassen. Bis Ende 2025 sind zudem die Kardiologie, Notaufnahme, Radiologie und Intensivmedizin vorgesehen, während psychiatrische Institutsambulanzen und Labore 2026 folgen werden. Der Bereich Geriatrie wird in Soltau ausgebaut. In Walsrode werden die Geburtshilfe und die Kinderklinik zusammengelegt und auf vier bis sechs Betten reduziert. Die modernere und effizientere Infrastruktur in Walsrode wird als Vorteil angesehen.
Es wird erwartet, dass die Verlagerungen dem Landkreis etwa 14,9 Millionen Euro einsparen. Ohne diese Maßnahmen könnte das Defizit des Krankenhauses bis zu 51 Millionen Euro betragen. Der Aufsichtsrat plant am 21. März 2025 eine Entscheidung über die Zustimmung zu den neuen Plänen, während der Umzug in den Neubau auf Ende 2028 vorgesehen ist.
Parallel hierzu berichtete die Heidekreis-Woche, dass die Reform auch den Landkreis betrifft. Der Bundesrat hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bereits billigt. Im Frühjahr 2025 muss sich das Heidekreis-Klinikum um die neuen Leistungsgruppen bewerben. Diese Gruppen werden die medizinischen Leistungen, Mindestfallzahlen und Personalqualifikationen regeln. Jeder Standort wird bei der Zuteilung separat betrachtet, wobei die Anforderungen an qualifiziertes Personal, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Ausstattung definiert sind.
Die Klinikleitung arbeitet an der Prüfung der notwendigen Anforderungen für die Standorte in Soltau und Walsrode. Es ist geplant, dass wichtige Entscheidungen über die wirtschaftliche Situation und die Anforderungen in den kommenden Monaten zu treffen sind. Eine Schließung eines Standorts vor dem Umzug in den Neubau ist nicht vorgesehen.