Abfallgebühren in Helmstedt: Jetzt drohen Mahnungen! Seien Sie vorsichtig!

Helmstedt, Deutschland - Im Landkreis Helmstedt gibt es aktuelle Informationen zu den Abfallgebührenbescheiden für das Jahr 2024 und die Vorausveranlagung für 2025. Wie regionalheute.de berichtete, wurden die Jahresendabrechnungen und Vorausbescheide neu erstellt und nach Ostern 2025 versendet. Grundstückseigentümer, die weder einen Bescheid erhalten hebben noch eine Zahlung geleistet haben, werden aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Unterlagen Zahlungen vorzunehmen. Ab dem 5. Mai 2025 müssen sie mit Mahnungen für ausstehende Gebühren rechnen.

Zusätzlich wurde in einer Mitteilung auf der Webseite des Landkreises Helmstedt klargestellt, dass die neue Jahresendabrechnung 2024 in einem Umschlag zusammen mit der Vorausveranlagung 2025 verschickt wird. Bei dieser Abrechnung wird vorausgesetzt, dass alle fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht geleistet wurden. Ein ausgewiesener Minderungsbetrag bedeutet ein erstattungsfähiges Guthaben, während eine Nachforderung den Nachzahlungsbetrag für 2024 darstellt.

Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Nachzahlungen dürfen nicht bar bezahlt werden, und Bargeldversendungen per Post werden abgeraten. Alle Guthabenüberweisungen müssen auf ein Bankkonto erfolgen, wobei die Angabe der IBAN und BIC erforderlich ist, sofern nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilgenommen wird. Die Überweisungen werden voraussichtlich Ende Januar 2025 durchgeführt.

Zusätzlich zur Zahlungsinformation wurde bekannt gegeben, dass das Widerspruchsverfahren aufgrund gesetzlicher Änderungen abgeschafft wurde; in diesem Fall muss eine Klage sofort erhoben werden. Bei offensichtlichen Unrichtigkeiten im Abgabenbescheid sollte die angegebene Sachbearbeiterin kontaktiert werden. Anfragen können per Fax oder E-Mail gesendet werden, und es wird darauf hingewiesen, dass solche Mitteilungen keine Auswirkungen auf die Rechtsbehelfsfrist haben.

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Vorfall Information
Ort Helmstedt, Deutschland
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