
Am 24. März 2025 findet eine Verhandlung am Braunschweiger Arbeitsgericht statt, die sich mit der Beförderung eines Oberarztes zum Chefarzt der Helios St. Marienberg Klinik in Helmstedt befasst. Diese Beförderung wird vom Betriebsrat abgelehnt, nachdem schwerwiegende Vorwürfe gegen den Oberarzt erhoben wurden.
Zu den Vorwürfen gehört der Abbruch einer Herzkatheteruntersuchung ohne erkennbaren Anlass, während eine Patientin in einem lebensbedrohlichen Zustand war. Zudem wird dem Oberarzt vorgeworfen, die Notfallbehandlung eines Infarktpatienten abgelehnt zu haben, der am Folgetag verstarb.
Rechtliche Auseinandersetzungen und Verdachtsmomente
Die Klinik hatte ursprünglich die Kündigung des Oberarztes in Erwägung gezogen, plant nun jedoch dessen Beförderung. Der Betriebsrat verweigert die Zustimmung, was die Klinik dazu veranlasst, die gerichtliche Genehmigung für die Beförderung anzustreben. Beschäftigte der Klinik berichten von einer „auffälligen Zunahme“ der Herzkatheteruntersuchungen im Arbeitsbereich des Oberarztes. Die Personalabteilung bestätigte hingegen, dass die Zahlen des Arztes „gut“ seien.
Die Beschäftigten sind bereit, eidesstattliche Versicherungen bei einem Notar abzugeben, um ihre Aussagen zu untermauern. Hintergrund dieser Situation ist das Kostenstrukturgesetz, das Erfahrungen mit wirtschaftlich lukrativen Untersuchungen, wie Herzkatheteruntersuchungen, erfordert. Es besteht der Verdacht auf eine künstliche Generierung dieser Erfahrungen durch unnötige Eingriffe.
Herzkatheteruntersuchungen, wie sie auch häufig in den klinischen Berichten erwähnt werden, stellen einen minimalinvasiven Eingriff dar, der jedoch eine körperliche Belastung für Patienten darstellt. Oft fühlen sich Patienten nach dem Eingriff erschöpft, was genauere Nachbeobachtungen und Schonzeiten erfordert, wie AOK vermerkte.