
In einem Vorfall in Hildesheim eskalierte ein Streit zwischen zwei Männern in einem Café. Der Vorfall ereignete sich am 8. März 2025 gegen 13 Uhr in der Innenstadt. Laut Bild zog einer der Männer eine Schreckschusspistole und drohte mit ihr. Der 59-jährige Verdächtige, ein albanischer Staatsbürger, wurde während der Fahndung in der Osterstraße angetroffen.
Bei seiner Festnahme fand die Polizei eine nicht geladene Schreckschusspistole sowie einen Schlagring, die sichergestellt wurden. Das Opfer des Vorfalls war vor Ort nicht mehr auffindbar. Gegen den Verdächtigen wurden Anzeigen wegen Bedrohung und Verstöße gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Rechtliche Aspekte der Schreckschusspistole
Schreckschusspistolen sind in Deutschland eine spezielle Kategorie von Waffen. Sie sehen echten Schusswaffen ähnlich, verschießen jedoch keine Projektile, sondern Kartuschenmunition, wie Jurawelt berichtet. Die Konstruktion dieser Waffen umfasst mechanische Sperren und Sollbruchstellen, die das Verschießen von echten Projektile verhindern.
In der Öffentlichkeit sind sie in der Regel nur mit einem kleinen Waffenschein erlaubt, dessen Beantragung voraussetzt, dass der Antragsteller volljährig und waffenrechtlich zuverlässig ist. Zudem können Schreckschusswaffen mit einem PTB-Prüfsiegel ohne spezielle Erlaubnis erworben werden. Ihr Einsatz ist jedoch auf befriedetes Besitztum beschränkt und das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen ist verboten, was im Fall des Verdächtigen eine bedeutende Rolle spielt.