
In einer Frauenarztpraxis sorgt die Einführung einer umstrittenen „Energiepauschale“ für Aufregung. Laut einem Bericht von tz.de erhebt die Praxis eine Gebühr von zwei Euro für das Aufladen von Handys und Laptops. Die Patientinnen wurden über diese Regelung durch ein Schild informiert, das in der Praxis ausgehängt ist.
Im Internet, insbesondere auf Reddit, wurde das Schild heiß diskutiert, wobei viele Nutzer den Preis als überzogen empfinden. Eine Beispielrechnung zeigt, dass die tatsächlichen Kosten für das Laden eines Handys weit unter zwei Euro liegen. Der durchschnittliche Arbeitspreis für Strom beträgt etwa 30 Cent pro kWh, was bedeutet, dass das vollständige Aufladen eines Handys etwa 0,69 Cent kostet. Um auf die geforderte Gebühr von zwei Euro zu kommen, müsste man sein Handy circa 290 Mal aufladen. Oekotest.de berichtet, dass das Laden eines iPhone 15 weniger als einen Cent kostet.
Ungewöhnliche Gebühren in Arztpraxen
Kritische Stimmen äußern sich auch zur allgemeinen Praxis, die Kosten für das Aufladen von Privatgegenständen in Arztpraxen zu übernehmen. Nutzer im Internet machen Vorschläge, was man für zwei Euro sonst noch aufladen könnte, und weisen darauf hin, dass das Laden von privaten Geräten am Arbeitsplatz im Voraus mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden sollte. Die Einführung dieser Praxisgebühr wird als ungewöhnlich angesehen.
Parallel zur Diskussion um die „Energiepauschale“ wird auf die Herausforderungen hingewiesen, vor denen Arztpraxen aufgrund steigender Energiekosten stehen. Wie kbv.de berichtet, können Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend machen, um übermäßige Ausgaben durch gestiegene Strompreise zu kompensieren. Diese Regelung betrifft Praxen, die Leistungen aus der Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen, und soll eine Erstattung der Mehrkosten über 500 Euro pro Quartal bieten.