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Energiepauschale in Arztpraxen: Abzocke oder notwendige Gebühr?

In einer Frauenarztpraxis wurde eine umstrittene „Energiepauschale“ eingeführt, die Patientinnen für das Aufladen von Handys und Laptops zahlen müssen. Laut einem Artikel von Merkur vom 7. März 2025 beträgt diese Gebühr zwei Euro. Die Praxis hat ihre Patientinnen über ein Schild entsprechend informiert, was zu einer lebhaften Diskussion auf der Plattform Reddit führte. Dort empfinden viele Nutzer den Preis als unangemessen und vergleichen die Kosten mit den tatsächlichen Stromkosten für das Laden eines Handys. Eine Beispielrechnung zeigt, dass das Laden eines Handys weit weniger als einen Cent kostet. Gewerbestrompreise in Deutschland liegen im Durchschnitt bei etwa 25,03 Cent pro kWh.

Nutzer äußerten sich kritisch über die Gebühr und machten Vorschläge, was für zwei Euro noch aufgefordert werden könnte. Dies hat eine breitere Diskussion über die Angemessenheit solcher Gebühren in Arztpraxen angestoßen.

Stromkostenerstattung für Arztpraxen

Unterdessen gibt es Regelungen zur Erstattung von Stromkosten für Arztpraxen, die überdurchschnittliche Ausgaben zu beklagen haben. Laut Informationen von KBV erhalten Praxen mit hohem Energieverbrauch für das Jahr 2023 Unterstützung, um gestiegene Strompreise zu kompensieren. Eine Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband ermöglicht es diesen Praxen, Mehrkosten über 500 Euro pro Quartal geltend zu machen, sofern der Strompreis überdurchschnittlich hoch ist. Der Referenzpreis für Strom wurde auf 29 Cent pro kWh festgelegt.

Die Regelung sieht vor, dass die Krankenkassen einen Großteil der Mehrausgaben übernehmen, wobei der Eigenanteil der Praxis an den Mehrkosten bei 5% liegt. Dr. Andreas Gassen von der KBV betont, dass diese Regelung darauf abzielt, Härtefälle abzumildern. Allerdings wurde eine Ausweitung auf weitere Fachgruppen abgelehnt, und es wird geprüft, ob die Regelung über 2023 hinaus bis zum 31. Dezember verlängert wird. Praxen sind verpflichtet, quartalsweise eine Selbsterklärung zu ihren zusätzlichen Stromkosten bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einzureichen, wobei die Erstattung auf der Differenz zwischen aktuellem Strompreis und Referenzpreis basiert.

Ort des Geschehens

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Leer, Deutschland
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merkur.de
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kbv.de