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Frankfurt im Wohnraum-Notstand: 13.000 Wohnungen stehen leer!

In Frankfurt stehen laut einer umfassenden Erhebung fast 13.000 Wohnungen leer. Diese Zahl stellt einen besorgniserregenden Zustand in einer Stadt dar, die dringend Wohnraum benötigt. Die Stadt selbst verfügt über 93 reguläre freie Wohnungen sowie 66 ungenutzte Dienstwohnungen an Schulen, wie fr.de berichtet. Die Gründe für diesen Leerstand sind vielfältig; häufig hindern bauliche Themen eine Vermietung der Wohnungen. Die Baudezernentin der Stadt, Sylvia Weber (SPD), beschreibt die Situation als Momentaufnahme, da Wohnräume kontinuierlich saniert und vermietet werden. Allerdings dauern diese Sanierungen oftmals länger als gewünscht, was auf die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen des Amts für Bau und Immobilien zurückzuführen ist.

Weber kündigte an, die Sanierungen durch eine standortabhängige Priorisierung zu beschleunigen, sieht jedoch keine Möglichkeit, alle leerstehenden Wohnungen innerhalb von zwei Jahren vollständig zu sanieren. Das Interesse der Stadt, ihre Wohnungen an eine städtische Gesellschaft wie die ABG zu übertragen, scheitert zudem an mangelnder Bereitschaft auf Seiten der Gesellschaft. Am 15. Mai 2022 gab es laut der Gebäude- und Wohnungszählung genau 12.983 leerstehende Wohnungen, was 3,2 Prozent des Bestands entspricht. Von diesen waren 6.686 Wohnungen, also 51,9 Prozent, mindestens sechs Monate ungenutzt.

Maßnahmen gegen Leerstand in Hessen

<pIm Rahmen der Bekämpfung des Leerstands hat Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori angekündigt, Maßnahmen einzuleiten. In Deutschland gibt es fast zwei Millionen leerstehende Wohnungen, wobei über 122.000 davon in Hessen sind. Die Verteilung zeigt sich hierbei in Frankfurt mit fast 13.000, in Wiesbaden mit 5.000, in Kassel mit 4.656 und in Darmstadt mit über 3.000 ungenutzten Wohnungen, wie landesregierung.hessen.de feststellt. Mansoori hebt die Notwendigkeit des Neubaus von Wohnungen hervor und präsentiert einen Gesetzesentwurf gegen grundlosen Leerstand in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten.

Der Entwurf sieht vor, dass Wohnraum ohne Genehmigung höchstens ein halbes Jahr leerstehen darf, wobei drohende Bußgelder bei Nichteinhaltung vorgesehen sind. Ausnahmen gelten für bevorstehende Sanierungen oder laufende Gespräche zwischen Erbengemeinschaften. Das Ziel dieses Gesetzes besteht darin, den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu reduzieren und Wohnraum für Bedürftige zu schaffen.

Ort des Geschehens

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landesregierung.hessen.de