Leer

Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Leer: Hygiene-Maßnahmen dringend nötig!

Im Landkreis Leer wurde ein Ausbruch der Geflügelpest in einer Hühner-Hobbyhaltung festgestellt. Der betroffene Betrieb, der weniger als 50 Tiere hält und keinen Kontakt zu anderen Geflügelbetrieben hat, ist von diesem Vorfall betroffen, wie landkreis-leer.de berichtete. Das Veterinäramt des Landkreises hat entschieden, auf die Einrichtung von Sperrzonen und die Anordnung einer Aufstallpflicht zu verzichten. Dennoch werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Die aviäre Influenza, auch bekannt als Geflügelpest, ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die vor allem Geflügel betrifft. Die Übertragung erfolgt sowohl durch direkten Kontakt zwischen Tieren als auch durch Luftübertragung. In letzter Zeit wurde ein Anstieg der Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) besonders in Niedersachsen festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Risiko eines HPAIV H5-Eintrags in Geflügelhaltungen als hoch ein.

Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Um eine Ausbreitung zu verhindern, umfassen die empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unter anderem:

  • Zutritt fremder Personen auf ein Minimum beschränken.
  • Regelmäßige Bekämpfung von Schadnattern im Stall und im Außenbereich.
  • Futterplätze und Tränken für Wildvögel unzugänglich machen.
  • Futter und Einstreu so lagern, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.

Die Geflügelhalter sollten auch Vorkehrungen für eine mögliche Aufstallpflicht treffen. Eine freiwillige Aufstallung von freilaufendem Geflügel wird empfohlen. Schutzmaßnahmen für Ausläufe sollten engmaschiges Drahtgeflecht und Abdeckungen gegen Wildvögel umfassen. Zudem müssen Ställe und Ausläufe nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten werden!

Händewaschen und das Desinfizieren von Fahrzeugen sowie Materialien sind ebenfalls von großer Bedeutung. Ställe sollten ausreichend Licht, Luftzufuhr und Platz bieten. Auffälligkeiten im Geflügelbestand, wie zum Beispiel eine erhöhte Sterblichkeit, sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Zudem müssen alle gehaltenen Geflügelbestände bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt angemeldet werden. Verstöße gegen die Meldepflicht können Bußgelder nach sich ziehen und die Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse können im Ausbruchsfall gemindert oder versagt werden. Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten des Landkreises Leer sowie des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verfügbar.

Zusätzlich ist seit dem 24. November 2024 ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 in einem Putenelterntierbestand im Landkreis Aurich festgestellt worden, wie tierseucheninfo.niedersachsen.de dokumentierte. Hierbei wurde der Bestand mit etwa 8000 Tieren getötet, der Stall geräumt und Schutz- sowie Überwachungszonen eingerichtet. Bislang gibt es keine Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Virus.

Seit Ende Oktober 2024 sind auch in anderen Bundesländern HPAI-Ausbrüche bei Geflügel gemeldet worden, doch in Niedersachsen gelten weiterhin umfassende Schutzmaßnahmen. Die Überwachung der Situation ist intensiv, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Umwelt
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Landkreis Leer, Landkreis Aurich
Genauer Ort bekannt?
Landkreis Leer, Deutschland
Ursache
Ausbruch der HPAI
Beste Referenz
landkreis-leer.de
Weitere Infos
tierseucheninfo.niedersachsen.de