
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Kleinaktionären gegen den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht angenommen. In einer Entscheidung wurde die Beschwerde als unzulässig erklärt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Diese Klage zielte auf die Entscheidung des Amtsgerichts ab, die auch von einem Landgericht bestätigt wurde.
Der umstrittene Sanierungsplan sieht eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor, was zu einem vollständigen Verlust für die betroffenen freien Aktionäre führen würde. Diese kritisieren den Plan als einen unzulässigen Eingriff in ihr Eigentum und beanstanden illegitime Ziele sowie die fehlende Erforderlichkeit und Angemessenheit der Restrukturierung. Besondere Erwähnung fand, dass die Verfassungsbeschwerde nicht konkret auf die Ausführungen des Landgerichts einging. Die Sanierung von Varta erfolgt im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Zudem teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass eine weitere Verfassungsbeschwerde in dieser Angelegenheit anhängig ist, über die bisher noch nicht entschieden wurde.
Problematik für Kleinaktionäre
Für die Kleinaktionäre von Varta, insbesondere aus Ellwangen, droht nun der Totalverlust ihrer Aktien, berichten die SWR Aktuell. Ihre Aktien verfallen und der Börsenhandel ist eingestellt. Varta plant einen Neuanfang in Zusammenarbeit mit Porsche sowie dem Großaktionär Michael Tojner und erhält dafür zusätzliche Darlehen. Trotz dieser Maßnahmen kündigen einige Kleinaktionäre Widerstand gegen den Sanierungsplan an und haben Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Der Inhalt der Klage bezieht sich auf den entschädigungslosen Ausschluss des Bezugsrechts, was gegen die Eigentumsgarantie verstoßen soll. Bisher hat das Bundesverfassungsgericht den Eingang dieser Klage bestätigt. Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden in Deutschland in den letzten zehn Jahren bei lediglich 1,66 Prozent liegt. Im Zuge der finanziellen Sanierung hat sich Varta mit seinen Gläubigern auf einen Schuldenschnitt geeinigt, bei dem die Gläubiger auf die Hälfte ihrer Forderungen verzichten. Dieser Schuldenschnitt wird jedoch nur akzeptiert, wenn das Eigenkapital auf null reduziert wird.
Varta sieht sich zahlreichen Herausforderungen gegenüber, die auf eine schwankende Nachfrage nach Lithium-Ionen-Knopfzellen und Managementfehler zurückzuführen sind. Kritiker werfen dem Unternehmen eine zu hohe Abhängigkeit von seinem Hauptkunden Apple und leichtfertige Investitionen vor. Varta beschäftigt derzeit rund 4.000 Mitarbeiter und hat Standorte in Ellwangen, Dischingen (Kreis Heidenheim) und Nördlingen (Kreis Donau-Ries).