
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat ein neues digitales Angebot zur Infektionsschutzbelehrung eingeführt, das nun für Personen in der Lebensmittelherstellung, Gastronomie, Kantinen und bei Veranstaltungen zur Verfügung steht. Diese digitale Form ermöglicht es Interessierten, unabhängig von Terminvereinbarungen an der Belehrung teilzunehmen und bequem von zu Hause aus zu lernen. Präsenzbelehrungen finden weiterhin jeden Dienstag im Kreishaus in Lüchow statt. Im vergangenen Jahr absolvierten rund 700 Personen eine solche Belehrung.
Die digitale Belehrung kann in sieben Sprachen durchgeführt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Italienisch. Sie richtet sich nicht nur an Personen mit Wohnsitz im Landkreis, sondern steht auch Interessierten aus anderen Teilen Deutschlands offen. Die Teilnahme dauert etwa 30 bis 40 Minuten und umfasst fünf Videosequenzen, die je zwei Minuten dauern. Diese Videos informieren über Lebensmittelarten, Symptome von Infektionen, Meldepflichten sowie Hygienemaßnahmen. Nach jedem Video müssen die Teilnehmer Fragen beantworten, wobei Wiederholungen bei falschen Antworten angeboten werden.
Wichtige Eckdaten zur Gesundheitszeugnisverpflichtung
Wie infektionsschutzbelehrung.info erläutert, ist das Gesundheitszeugnis gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Dokument, das in der Lebensmittelbranche für den Schutz der öffentlichen Gesundheit von zentraler Bedeutung ist. Es dient dazu, Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, über Infektionskrankheiten und Hygienestandards aufzuklären. In bestimmten Bereichen, wie der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln oder dem Umgang mit Rohstoffen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, das Gesundheitszeugnis zu besitzen.
Die Belehrung erfolgt in der Regel durch Gesundheitsämter und dauert etwa 15 bis 30 Minuten. Arbeitgeber sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter das Gesundheitszeugnis erhalten und die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Regelmäßige Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre erforderlich, um das Wissen aufzufrischen. An die Belehrung sind auch Bußgelder geknüpft, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden.