Lüchow-Dannenberg

Sicher ins neue Jahr: Polizei warnt vor Feuerwerksunfällen!

Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen informiert über notwendige Sicherheitsmaßnahmen bezüglich Feuerwerk in der Silvesternacht. Unfälle durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern können zu Verletzungen und Bränden führen. Besondere Vorsicht ist geboten: Unachtsamkeit und Alkoholeinfluss erhöhen das Risiko erheblich, wie news.de berichtete.

Die Polizei und die Feuerwehr empfehlen, Feuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen abzubrennen und von leichten entzündlichen Materialien fernzuhalten. Alkoholisierte Personen sollten generell im Umgang mit Feuerwerk verzichten. Es ist wichtig, die Gebrauchsanweisungen von Feuerwerkskörpern vor dem Zünden sorgfältig zu lesen. In der Region ist ein Anstieg der illegalen Einfuhr von nicht zugelassenen und gefälschten Feuerwerkskörpern zu beobachten. Nur Feuerwerk mit einer BAM-Zulassungsnummer sollte erworben werden.

Wichtige Hinweise zur Nutzung von Feuerwerkskörpern

Der Umgang mit Schwarzpulver ist riskant, und Basteleien werden dringend abgeraten. Feuerwerkskörper dürfen niemals auf Menschen gerichtet werden, und Raketen sollten ausschließlich im Freien aus sicheren Behältern abgefeuert werden. Sollte ein Feuerwerkskörper nicht zünden (Blindgänger), ist es ratsam, diesen nicht erneut zu zünden, sondern mit Wasser zu löschen. Auch Hörschäden durch Feuerwerk sind häufig und Gehörschutz, insbesondere für Kinder, wird empfohlen. Balkonbrände treten häufig auf; brennbare Gegenstände sollten entfernt und Fenster geschlossen werden. Feuerwerkskörper sind nicht nach Personen zu werfen, und in Notfällen ist der Notruf 112 zu wählen. Eltern tragen die Verantwortung für ihre Kinder und Jugendlichen.

Zur Sicherheit raten die Behörden, möglichst wenig oder gar kein Feuerwerk zu kaufen und es nur im Freien zu zünden, wobei ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden sollte. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen verboten; bei Verstößen drohen Bußgelder.

Zusammen mit den Informationen über sicherheitsrelevante Aspekte von Feuerwerken stellt sich die Lage hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen für den Feuerwerksverkauf dar. Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 sind in Deutschland erlaubt, jedoch müssen sie eine CE-Kennzeichnung und eine Registriernummer aufweisen. Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist nur vom 29. bis 31. Dezember gestattet, wobei dieser Verkauf am 28. Dezember beginnen kann, falls einer der Verkaufstage auf einen Sonntag fällt, wie ludwigshafen24.de informierte.

Kinder- und Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 ist ganzjährig erhältlich, jedoch nur für Personen ab 12 Jahren. Strenge Vorschriften gelten auch für die Lagerung von Feuerwerkskörpern: In unbewohnten Räumen dürfen maximal 10 kg Nettoexplosivstoffmasse aufbewahrt werden. Offiziell dürfen Feuerwerke nur vom 31. Dezember, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 0 Uhr, gezündet werden. Darüber hinaus sind Böller und Raketen nur mit Sondergenehmigung erlaubt.

Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es gilt die Nachtruhe, die in der Regel ab 22 Uhr besteht, auch wenn sie an Silvester oft lascher gehandhabt wird. Ansätze zum Schutz von Haustieren und lärmempfindlichen Nachbarn bieten geschlossene Fenster und Türen.

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Vandalismus
In welcher Region?
Lüneburg
Genauer Ort bekannt?
Lüchow-Dannenberg, Deutschland
Ursache
Alkoholeinfluss, Unachtsamkeit
Beste Referenz
news.de
Weitere Infos
ludwigshafen24.de