Lüneburg

Kliniken Lüneburg: Wie die Pandemie unser Gesundheitssystem veränderte!

Im Dezember 2022 kam es am Städtischen Klinikum Lüneburg zu erheblichen Einschränkungen, da zahlreiche Mitarbeiter aufgrund von COVID-19 nicht arbeitsfähig waren. Diese Situation führte dazu, dass die stationäre Aufnahme auf Notfallpatienten begrenzt wurde, wie Landeszeitung berichtete. In den ersten Monaten der Pandemie blieben die Infektionszahlen zunächst unter dem befürchteten Niveau. Allerdings kam es im Winter 2020 zu einem Anstieg der Infektionen, insbesondere bei älteren Patienten, die häufig alleine starben, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Impfstoffe verfügbar waren und strenge Quarantäneregeln galten.

Undine Wendland, Verwaltungsleiterin des Klinikum, hob das außergewöhnliche Engagement des medizinischen Personals trotz großer Belastung hervor. Schwierigkeiten entstanden besonders, wenn dringend benötigtes Material wie Schutzmasken oder Impfstoffe nicht verfügbar waren. Jan-Hendrik Kramer, Geschäftsführer der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, schilderte die vielfältigen Gesetze und Verordnungen als große Herausforderung, die mit hohem Zeitaufwand verbunden war. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgte für Spannungen und Diskussionen innerhalb der Teams. Trotz dieser Herausforderungen äußerte Kramer, dass die Institution flexibler und anpassungsfähiger geworden ist.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Bundesregierung hat eine „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen, die für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten gilt. Der Bundesrat hat dem Beschluss zugestimmt, um älteren und vorerkrankten Menschen einen verbesserten Schutz vor COVID-19 zu bieten. Bis zum 15. März müssen Mitarbeiter einen Impfnachweis oder Genesungsnachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen, alternativ kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, wie Bundesregierung berichtete.

Arbeitgeber sind verpflichtet, den Impf- oder Genesenenstatus zu überprüfen und auf Verlangen dem Gesundheitsamt nachzuweisen. Die Missachtung dieser Regelungen wird als Ordnungswidrigkeit behandelt. Zudem erhalten die Bundesländer erweiterte Befugnisse für regionale Maßnahmen in der Pandemie, können unter anderem die Anzahl der Personen bei privaten Zusammenkünften beschränken und bei kritischer Lage temporäre Schließungen von Restaurants und Clubs anordnen.

Patrick Evel, Pflegedirektor des Klinikums, kritisierte darüber hinaus den steigenden bürokratischen Aufwand und wies auf den Fachkräftemangel hin, der durch lange Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte verstärkt wird. Jan-Hendrik Kramer bemerkte, dass die aktuelle Krankenhausreform den während der Pandemie geforderten Verbesserungen nicht gerecht werde und viele Kliniken auf der Kippe stünden.

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