Dr. Philipp von Arnauld, ein Lüneburger Hausarzt, übt scharfe Kritik an der geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Seiner Meinung nach stellt die ePA eine potenzielle Verletzung des hippokratischen Eides dar, der Ärzte zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet, die sie im Umgang mit Patienten erhalten. Von Arnauld warnt vor erheblichen Risiken für die Privatsphäre sowie die finanzielle Sicherheit der Patienten.
Er sieht wirtschaftliche Interessen als Hauptmotiv hinter der ePA, nicht die Verbesserung der Patientenversorgung. Die Daten der ePA werden in einem Cloudspeicher innerhalb der Telematik-Infrastruktur gespeichert, was potenziell den Zugriff durch große Unternehmen wie Google und Amazon erleichtert. Da Gesundheitsdaten für diese Unternehmen und die Pharmaindustrie von hohem Wert sind, kritisiert von Arnauld die pseudonymisierte Speicherung der Daten, die bei einem Datenleck zurückverfolgt werden können. Dies könnte bedeuten, dass sensible Informationen, wie etwa Krankheiten oder Schwangerschaftsabbrüche, offengelegt werden, was die ärztliche Schweigepflicht und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährden könnte.
Risiken und Herausforderungen der ePA
Ein weiteres Problem sieht von Arnauld darin, dass Patienten ihre Dokumente in der ePA selbst bearbeiten können. Dies birgt die Gefahr, dass falsche oder unvollständige Informationen gelöscht oder geändert werden. Zudem schafft die ePA zusätzlichen Aufwand für Ärzte, da sie Patienten über die Akte aufklären müssen, ohne die Dokumente herunterzuladen oder durchsuchen zu dürfen. Die Zeit, die Ärzte für das Lesen von Dokumenten in der ePA benötigen, kann erheblich sein und könnte in Notfällen problematisch werden.
In Dänemark hingegen gibt es ein positives Beispiel für die elektronische Patientenakte, wo diese zentral und anonymisiert gespeichert wird. Dr. von Arnauld empfiehlt daher, das Opt-Out-Verfahren zu wählen, um der ePA zu widersprechen, ohne dass dies für die Versicherten nachteilig ist. Ab dem 15. Januar 2025 soll die ePA zunächst in einigen Regionen getestet werden, bevor sie ab dem 15. Februar 2025 bundesweit eingeführt werden soll, sofern die Tests erfolgreich sind.
Zusätzlich zu den Kritikpunkten an der ePA gibt es weitere Aspekte, die in Betracht gezogen werden sollten. Ab 2022 können in der ePA neben Befunden, Arztberichten und Röntgenbildern auch der Impfausweis, Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft gespeichert werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, und der Patient hat die Kontrolle darüber, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Zudem können Patienten individuell festlegen, wer auf die ePA zugreifen darf und haben die Möglichkeit, ihre Daten bei einem Wechsel der Krankenkasse zu übertragen.
Ab 2023 können die in der ePA abgelegten Daten auch der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Um den Zugriff auf die ePA zu vereinfachen, wird eine App für das E-Rezept entwickelt, die es ermöglicht, Rezepte direkt auf dem Smartphone anzuzeigen und in einer Apotheke einzulösen, alternativ durch einen 2D-Barcode auf Papier. Überweisungen zum Facharzt sollen ebenfalls elektronisch übermittelt werden können. Nutzer der Telematikinfrastruktur, wie Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker, sind verantwortlich für den Schutz der Patientendaten. Details zum Datenschutz werden im entsprechenden Gesetzentwurf geregelt.
Für Betreiber von Diensten innerhalb der Telematikinfrastruktur gibt es klare Vorgaben: Störungen und Sicherheitsmängel müssen unverzüglich an die gematik gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 300.000 Euro, wie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit erläutert wird.
Für weitere Informationen über die ePA und die rechtlichen Rahmenbedingungen können Sie die Artikel von landeszeitung.de und bundesgesundheitsministerium.de konsultieren.