Am 29. Dezember 2024 hat eine Messstation in der Zeppelinstraße in Lüneburg die Luftqualität hinsichtlich der Feinstaub-Partikel bis PM10 pro Kubikmeter Luft analysiert. Der Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der jährlich 35-mal überschritten werden darf. Die Luftqualität wird anhand von drei Werten gemessen: Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon.
Die festgelegten Grenzwerte für die Luftqualität sind wie folgt:
– „Sehr schlecht“: Stickstoffdioxid > 200 μg/m³, Feinstaub > 100 μg/m³, Ozon > 240 μg/m³.
– „Schlecht“: Stickstoffdioxid 101-200 μg/m³, Feinstaub 51-100 μg/m³, Ozon 181-240 μg/m³.
– „Mäßig“: Stickstoffdioxid 41-100 μg/m³, Feinstaub 35-50 μg/m³, Ozon 121-180 μg/m³.
Empfehlungen bei schlechter Luftqualität
Die Messung erfolgt als Stundenmittel für Stickstoffdioxid und Ozon sowie als stündlich gleitendes Tagesmittel für Feinstaub. In der Europäischen Union gibt es jährlich rund 240.000 vorzeitige Todesfälle, die mit Feinstaub in Verbindung stehen. Bei schlechter Luftqualität gibt es folgende Empfehlungen:
– Bei „sehr schlecht“ sollten empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien vermeiden.
– Bei „schlecht“ sollten solche Personen anstrengende Tätigkeiten im Freien vermeiden.
– Bei „mäßig“ sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, jedoch können bei empfindlichen Personen mögliche Effekte auftreten.
– Bei „gut“ sind keine gesundheitlich nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
– Bei „sehr gut“ sind die besten Voraussetzungen für Aktivitäten im Freien gegeben.
Zusätzlich wird erwartet, dass das Silvesterfeuerwerk zu einem Anstieg der Feinstaubbelastung führt. In der Silvesternacht werden etwa 1500 Tonnen Feinstaub freigesetzt, was 75% der gesamten jährlichen Feinstaubmenge ausmacht. Obwohl Feinstaub aus Feuerwerk gesundheitsschädlich ist, wird er im Vergleich zur ganzjährigen Belastung als nicht signifikant erachtet, da er aus winzigen, unsichtbaren Staubteilchen besteht.
Im Kontext der Luftqualität hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgeschlagen, um schärfere Grenzwerte einzuführen, die sich an den WHO-Richtwerten von 2021 orientieren. Diese neuen Grenzwerte sollen ab 2030 gelten und wurden von der Kommission begrüßt, da sie zum Schutz der menschlichen Gesundheit dienen und auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse eingehen. Der ausgehandelte Gesetzestext muss jedoch noch vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden.
Die neuen Grenzwerte zeigen Diskrepanzen zu den WHO-Richtwerten auf, insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Obwohl Luftverschmutzung als das größte Umweltrisiko für die Gesundheit in Deutschland gilt, zielt die neue Richtlinie darauf ab, die Luftschadstoffbelastung weiter zu reduzieren und die Einhaltung der WHO-Richtwerte so schnell wie möglich zu gewährleisten.